Ägyptens digitale Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen, getrieben von der zunehmenden Internetverbreitung, der Verbreitung von Smartphones und staatlichen Initiativen zur Förderung eines florierenden E-Commerce-Ökosystems. Vor diesem Hintergrund hat die ägyptische Steuerbehörde (Egyptian Tax Authority, ETA) im Rahmen ihrer Modernisierung eigene Vorschriften für Marktplätze und Anbieter digitaler Dienstleistungen erlassen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Transparenz zu erhöhen.
1. Mehrwertsteuerpflichten für Anbieter digitaler Dienstleistungen
Ägypten hat mit Wirkung zum 22. Juni 2023 Mehrwertsteuervorschriften für nicht ansässige Anbieter digitaler und aus der Ferne erbrachter Dienstleistungen eingeführt. Diese Regeln sollen die Besteuerung vereinfachen und die Einhaltung internationaler Standards gewährleisten.
- Anwendungsbereich der Dienstleistungen: Die Mehrwertsteuer gilt für aus der Ferne erbrachte Dienstleistungen, darunter digitale Inhalte (z. B. E-Books, Filme, Musik), Software, Online-Spiele und Beratungsleistungen. Dienstleistungen, die eine physische Anwesenheit erfordern, wie Hotelbuchungen oder Beförderungsleistungen, sind ausgenommen. Dieser Anwendungsbereich umfasst sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen.
- Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt 14%, während professionelle und beratende Dienstleistungen mit 10% besteuert werden.
- Registrierungsschwelle: Nicht ansässige Anbieter müssen sich registrieren, wenn ihr Jahresumsatz in Ägypten EGP 500,000 übersteigt. Anbieter professioneller oder beratender Dienstleistungen müssen sich jedoch unabhängig vom Schwellenwert registrieren.
2. Vereinfachtes Registrierungsverfahren für Anbieter (Simplified Vendor Registration Regime, SVRR)
Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich im Rahmen des SVRR registrieren – eines vereinfachten Verfahrens, das die Einhaltung der Vorschriften erleichtern soll.
- Registrierungsverfahren: Die Anbieter reichen ihre Angaben, darunter steuerliche Ansässigkeit, Kontaktdaten und Website-URL, über das Portal der ägyptischen Steuerbehörde (Egyptian Tax Authority, ETA) ein. Eine Registrierungsnummer wird innerhalb von 10 Tagen erteilt.
- Einreichung und Zahlung: Die Umsatzsteuererklärungen sind monatlich einzureichen, die Zahlungen sind bis zum Ende des Folgemonats fällig. Die Zahlungen können in EGP oder USD erfolgen.
3. Regeln und Pflichten für Marktplätze
Elektronische Vertriebsplattformen (Electronic Distribution Platforms, EDPs), wie etwa Online-Marktplätze, spielen eine zentrale Rolle in Ägyptens digitaler Wirtschaft. Für ihren Betrieb gelten besondere Regeln:
- Regel des fiktiven Lieferers: EDPs gelten für Zwecke der Mehrwertsteuer als fiktiver Lieferer, wenn sie Verkäufe zwischen Händlern und nicht registrierten Steuerpflichtigen vermitteln. Das bedeutet, dass die EDP für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist.
- Ausnahmen: Erklärt sich der Händler schriftlich bereit, die Mehrwertsteuerpflichten zu übernehmen, und legt die EDP weder die Bedingungen fest noch genehmigt sie die Abrechnung, so bleibt der Händler verantwortlich.
- Compliance-Anforderungen: EDPs müssen eine korrekte Rechnungsstellung sicherstellen und Aufzeichnungen über die Transaktionen zu Prüfungszwecken aufbewahren.
Darüber hinaus dürfen nicht ansässige Unternehmen die in Ägypten für Kosten angefallene Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer in ihren monatlichen Erklärungen geltend machen; sie können jedoch direkt bei der ETA einen Antrag auf Erstattung stellen.
4. Anforderungen an die Rechnungsstellung
Die Rechnung bzw. der Beleg, der in beliebiger Form vorliegen kann, muss folgende Angaben enthalten:
· Beschreibung der Dienstleistung, Betrag, Satz und Höhe der Mehrwertsteuer
· Ausstellungsdatum der Rechnung
· Name und Registrierungsnummer des nicht ansässigen Lieferers
· Rechnungs- bzw. Belegnummer
Nicht ansässige Unternehmen, denen in Ägypten im Zusammenhang mit ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit Vorsteuer entsteht, müssen zudem eine E-Rechnung des ägyptischen Unternehmens einholen.
5. Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Mehrwertsteuer- und regulatorischen Anforderungen können schwerwiegende Folgen haben:
- Risikoprüfungen: Die ETA kann Betriebsprüfungen durchführen, die zu Steuerfestsetzungen, Sanktionen und möglichen Verkaufsverboten in Ägypten führen können.
- Rechtliche Schritte: Nicht regelkonformen Unternehmen können Gerichtsverfahren und Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen drohen.
6. Weitere Compliance-Aspekte
Unternehmen, die nach Ägypten verkaufen, müssen die Steuerregistrierungsnummer (Tax Registration Number, TRN) ihrer B2B-Käufer zusammen mit einer neuen Kennung, der Unique Identification Number (UIN), validieren. Diese Anforderung ist unerlässlich, um die Nullbesteuerung von Transaktionen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu rechtfertigen, und zielt darauf ab, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu verschärfen.
Die Vorschriften legen besonderen Wert darauf, dass Unternehmen, die grenzüberschreitend in das Land verkaufen, die steuerlichen Identifikationsdaten ihrer B2B-Kunden überprüfen. Bemerkenswert ist, dass die Einführung einer neuen Kennung – der Unique Identification Number (UIN) – zusätzlich zur TRN eine wesentliche Änderung für die künftige Handhabung der Validierung von Steueridentifikationsnummern darstellt.
Fazit
Ägyptens Vorschriften für Marktplätze und Anbieter digitaler Dienstleistungen zielen darauf ab, eine sichere und transparente digitale Wirtschaft zu schaffen. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen diese Steuervorschriften befolgen und einhalten, um Sanktionen zu vermeiden und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
Quellen: Egyptian Tax Authority

