Die Digitalisierung des ägyptischen Steuersystems begann 2020, als die Regierung die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ankündigte. Zugleich kündigte die Regierung an, ein zentralisiertes System für E-Belege einführen zu wollen, um alle Handelsgeschäfte zu erfassen.

Das verpflichtende E-Beleg-System befindet sich jedoch noch in der Umsetzung, obwohl die ursprüngliche Umsetzungsfrist auf 2024 festgelegt war. Am 9. Januar 2025 verpflichtete die ägyptische Steuerbehörde (ETA) eine neue Gruppe von Steuerpflichtigen, E-Rechnungen für B2C-Geschäfte auszustellen.

Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen

Da die Liste der Steuerpflichtigen, die E-Belege ausstellen und Daten in Echtzeit mit den Behörden austauschen müssen, wächst, ist es wichtig zu verstehen, dass dieser Mechanismus eingeführt wurde, um die Kontrolle über die Steuerpflichtigen zu stärken und höhere Steuereinnahmen für den Staatshaushalt zu sichern.

Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen verkaufen, müssen eine E-Beleg-Softwarelösung mit ihren Kassensystemen (POS) und automatisierten Buchhaltungssystemen verbinden, um Belege auszustellen und Daten an das ETA-Portal zu senden. Das auf B2C-Geschäfte ausgerichtete E-Beleg-System ergänzt das verpflichtende B2B-E-Rechnungssystem.

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Belegen für die jüngste Gruppe von Steuerpflichtigen trat am 15. Januar 2025 in Kraft. Die ETA-Website hat eine eigene Seite, auf der Interessierte weitere Informationen zu dieser Pflicht finden. Für den Zugang zu dieser Seite ist jedoch eine von der ETA vergebene Steuernummer erforderlich.

Fazit

Die Entscheidung zur Einführung eines B2C-E-Beleg-Systems wurde 2022 angekündigt. Der Umsetzungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher sind in den kommenden Monaten ähnliche Ankündigungen zu erwarten.

Die ägyptische Regierung ist fest entschlossen, Mechanismen einzuführen, um alle B2C-Geschäfte mit an lokale Verbraucher verkauften Waren und Dienstleistungen zu erfassen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Alle Steuerpflichtigen in Ägypten sollten die eigens eingerichtete ETA-Seite besuchen, sich mit den E-Beleg-Regeln und -Anforderungen vertraut machen und weitere Aktualisierungen verfolgen.

Quelle: KPMG, Finanzministerium, Ägyptische Steuerbehörde