Die Digitalisierung des ägyptischen Steuersystems begann 2020, als die Regierung die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ankündigte. Zugleich kündigte die Regierung an, ein zentrales System für E-Belege einführen zu wollen, um alle Geschäftsvorgänge zu erfassen.
Das verpflichtende E-Beleg-System befindet sich jedoch noch in der Umsetzung, obwohl die ursprüngliche Umsetzungsfrist für 2024 vorgesehen war. Am 9. Januar 2025 verpflichtete die Egyptian Tax Authority (ETA) eine neue Gruppe von Steuerpflichtigen, E-Rechnungen für B2C-Transaktionen auszustellen.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige
Da die Liste der Steuerpflichtigen, die E-Belege ausstellen und Daten in Echtzeit mit den Behörden austauschen müssen, wächst, ist es wichtig zu verstehen, dass dieser Mechanismus eingeführt wurde, um die Kontrolle über Steuerpflichtige zu stärken und höhere Steuereinnahmen für den Staatshaushalt zu sichern.
Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen verkaufen, müssen eine E-Beleg-Softwarelösung in ihre Kassensysteme (POS) und automatisierten Buchhaltungssysteme integrieren, um Belege auszustellen und Daten an das ETA-Portal zu senden. Das auf B2C-Transaktionen ausgerichtete E-Beleg-System ergänzt das verpflichtende B2B-E-Rechnungssystem.
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Belegen für die jüngste Gruppe von Steuerpflichtigen trat am 15. Januar 2025 in Kraft. Auf der ETA-Website gibt es eine eigene Seite, auf der Interessierte weitere Informationen zu dieser Pflicht finden. Für den Zugang zu dieser Seite ist jedoch eine von der ETA ausgestellte Steuerregistrierungsnummer erforderlich.
Fazit
Die Entscheidung, ein B2C-E-Beleg-System einzuführen, wurde 2022 bekannt gegeben. Der Umsetzungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher sind in den kommenden Monaten ähnliche Ankündigungen zu erwarten.
Die ägyptische Regierung ist fest entschlossen, Mechanismen umzusetzen, um alle B2C-Transaktionen mit an lokale Verbraucher verkauften Waren und Dienstleistungen zu erfassen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Alle Steuerpflichtigen in Ägypten sollten die eigens eingerichtete Seite der ETA besuchen, sich mit den Regeln und Anforderungen für E-Belege vertraut machen und auf weitere Aktualisierungen achten.
Quelle: KPMG, Ministry of Finance, Egyptian Tax Authority

