Am 16. Januar 2025 wurde das Ergänzungsgesetz Nr. 214/2025 veröffentlicht, das die brasilianische Steuerreform regelt.
Der Text geht auf den Ergänzungsgesetzentwurf (PLP) 68/2024 zurück, der im Dezember vom Nationalkongress verabschiedet wurde.
Wichtigste Änderungen
Vereinheitlichung der Steuern: Die Reform führt fünf Steuern (ICMS, ISS, IPI, PIS und Cofins) zu einer einzigen Abgabe (duale Mehrwertsteuer) zusammen, die sich unterteilt in:
-CBS (Abgabe auf Waren und Dienstleistungen): Eine Bundessteuer, die PIS und Cofins ersetzt.
-IBS (Steuer auf Waren und Dienstleistungen): Landes- und Kommunalsteuern, die ICMS und ISS ersetzen.
-IS (Selektivsteuer): Ersetzt die IPI.
Übergangszeitraum:
Die Reform wird schrittweise mit einem siebenjährigen Übergangszeitraum von 2026 bis 2033 eingeführt.
In diesem Zeitraum müssen Unternehmen sowohl mit dem aktuellen als auch mit dem neuen System umgehen.
Bis 2029 wird die IS vollständig erhoben, und bis 2033 werden auch die CBS und IBS vollständig erhoben.
Festlegung der Steuersätze
Der Referenzsatz von IBS und CBS, der in einem künftigen Gesetz festgelegt wird, dürfte bei rund 28 % des Preises des konsumierten Produkts oder der Dienstleistung liegen.
Jede Gebietskörperschaft kann jedoch ihren eigenen Satz festlegen, sofern sie die Referenzobergrenze einhält.
Vorteile
Bestimmte Produktkategorien und Dienstleistungen wie Arzneimittel, Hygieneartikel und geistige Berufe können ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder Befreiungen erhalten.
Der nationale Grundnahrungsmittelkorb, der aus 26 Artikeln besteht, wird vollständig von der Mehrwertsteuer befreit (Nullsatz).
Spezifische/begünstigte Steuerregime
Einige Bereiche werden gesondert behandelt, etwa Kraftstoffe mit einheitlichen Sätzen sowie Finanzdienstleistungen mit spezifischen Sätzen, eigenen Anrechnungsregeln und einer abweichenden Bemessungsgrundlage.
Split Payment
Beim Split Payment wird der an die Behörden zu entrichtende Steuerbetrag (IBS und CBS) bei der Zahlung an den Verkäufer automatisch abgespalten und zum Zeitpunkt der finanziellen Abwicklung der Transaktion an den Staat abgeführt.
Das macht den Prozess sicherer und einfacher und verringert die Möglichkeit der Steuerhinterziehung.
Vorgeschlagener Gesetzentwurf
Schon kurz darauf gab es einen Gesetzentwurf (PLP 16/2025) von Bundesabgeordneten, der klarstellen soll, dass ICMS, ISS und IPI nicht in die Bemessungsgrundlage von IBS und CBS einfließen (Gross-up-Systematik).
Ausgestaltung der Steuerreform
Das Ergänzungsgesetz Nr. 214/2025 soll zudem durch Verordnungen konkretisiert werden, sodass etwaige Zweifelsfragen geklärt werden können.

