Nachdem Estland die VAT in the Digital Age (ViDA) auf der ECOFIN-Sitzung zum zweiten Mal blockiert hatte, war klar, dass dieses Reformpaket nicht während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet werden würde und dass es an der ungarischen Ratspräsidentschaft liegen würde, diesen Prozess fortzuführen.

Während wir noch darauf warten, dass die ViDA auf die Tagesordnung einer der nächsten ECOFIN-Sitzungen gesetzt wird – was voraussichtlich im Herbst geschehen wird –, sind bereits einige Fortschritte im Zusammenhang mit der ViDA erzielt worden.

Am 24. Juli 2024 verabschiedete das Europäische Parlament drei Legislativentschließungen – Resolution C/2024/4246, Resolution C/2024/4247 und Resolution C/2024/4248 –, mit denen mehrere Aspekte des ViDA-Pakets gebilligt und geändert wurden.

Wichtige Änderungen am ViDA-Vorschlag

Die erste Resolution betrifft die Umsatzsteuervorschriften für das digitale Zeitalter. Sie ändert zahlreiche Bestimmungen zu den umsatzsteuerlichen Meldepflichten, insbesondere im Hinblick auf die Befolgungskosten für KMU. Darüber hinaus betont sie die Bedeutung von Intrastat als Instrument zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Zudem legt sie fest, dass die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2028 die Standardmethode zur Dokumentation umsatzsteuerlicher Umsätze sein wird und die Zustimmung des Empfängers nicht mehr erforderlich ist.

Eine weitere bedeutende Bestimmung dieser Resolution ist die mögliche Zusammenführung aller drei OSS-Verfahren – Union, Nicht-Union und IOSS –, sodass sämtliche Umsätze wie eingeführte Waren, Dienstleistungen und inländische Verkäufe über ein einziges Portal erklärt werden.

Eine der wichtigsten Informationen dieser Resolution ist, dass das ViDA-Paket ab dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt werden soll.

Die zweite Resolution regelt die Vereinbarungen zur administrativen Zusammenarbeit im Umsatzsteuerbereich für das digitale Zeitalter. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Europol zur Betrugsbekämpfung Zugang zu Umsatzsteuerinformationen über innergemeinschaftliche Umsätze erhalten.

Die dritte Resolution betrifft die Umsatzsteuervorschriften für Steuerpflichtige, Sonderregelungen sowie besondere Regelungen für die Erklärung und Zahlung im Zusammenhang mit Fernverkäufen eingeführter Waren.

Fazit

Diese drei vom Europäischen Parlament verabschiedeten Resolutionen sind wichtige Schritte im Prozess der Annahme des ViDA-Pakets, insbesondere angesichts der in Resolution C/2024/4246 genannten Termine. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Arbeiten an der Annahme dieser wegweisenden Reform entwickeln werden.

Quelle: Resolution C/2024/4246, Resolution C/2024/4247, Resolution C/2024/4248