Das Finanz- und Wirtschaftsministerium der Dominikanischen Republik sowie die Steuerbehörde DGII veröffentlichten eine Mitteilung, in der kleine, Kleinstunternehmen und nicht klassifizierte Steuerpflichtige über die Kulanzfrist für die E-Invoicing-Pflichten informiert werden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Dominikanische Republik zusätzliche Zeit für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gewährt. Im vergangenen Jahr erhielten jedoch große und mittelständische Unternehmen mehr Zeit, um die obligatorischen E-Invoicing-Anforderungen zu erfüllen.
Neue Implementierungsfrist für E-Invoicing
Ähnlich wie bei der Entscheidung des Vorjahres, als die neue Implementierungsfrist vom 15. Mai auf den 15. November 2025 verlängert wurde, beschloss das Finanzministerium, die strikte Frist für kleine, Kleinstunternehmen und nicht klassifizierte Steuerpflichtige nicht durchzusetzen. Konkret gewährte die DGII eine zusätzliche sechsmonatige Kulanzfrist für die Einhaltung der E-Invoicing-Regelungen ab dem 15. Mai.
Das bedeutet, dass alle betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 15. November 2026 Zeit haben, E-Invoicing-Systeme vollständig einzuführen, ohne einen formellen Antrag auf Verlängerung stellen zu müssen. Darüber hinaus unterstreicht die Mitteilung, dass diese Verlängerung in der Praxis endgültig ist, d. h. sobald die neue Frist abläuft, werden Steuerpflichtige, die noch keine elektronische Rechnungsstellung eingeführt haben, mit Strafen rechnen müssen.
Die Mitteilung enthielt keine Informationen darüber, warum das Ministerium und die DGII beschlossen haben, weitere sechs Monate zu gewähren. Es ist jedoch aus den bisherigen Erfahrungen offensichtlich, dass Steuerpflichtige mehr Zeit benötigen, um sich auf neue Anforderungen vorzubereiten und diese zu erfüllen. Die Behörden haben dies anerkannt und ihnen ermöglicht, alle Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, zu lösen.
Fazit
Mit der angekündigten neuen Implementierungsfrist haben kleine, Kleinstunternehmen und nicht klassifizierte Steuerpflichtige nun mehr Zeit, die Anforderungen zu erfüllen und ihre Systeme entsprechend anzupassen. Da diese Gruppe von Steuerpflichtigen in der Regel über die geringsten Ressourcen für große Änderungen wie diese verfügt, sollte die zusätzliche Zeit den Druck verringern und einen reibungsloseren Übergang ermöglichen. Da es sich jedoch um die letzte Verlängerung handelt, sollten Steuerpflichtige zügig handeln und nicht zu lange warten, um ihre Systeme einzurichten.
Quelle: Ministry of Finance and Economy, VATabout

