Das Ende 2024 verabschiedete Haushaltsgesetz 2025 (Budget Law) brachte mehrere für die Mehrwertsteuer und Compliance relevante Änderungen mit sich, etwa die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens im Logistiksektor, die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuer auf Online-Veranstaltungen. Darüber hinaus führte das Haushaltsgesetz jedoch auch bedeutende Neuerungen im Zusammenhang mit der Digital Service Tax ein.

Regelungen des Haushaltsgesetzes 2025 zur Digital Service Tax (DST)

Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes entfiel der nationale Schwellenwert von 5,5 Mio. EUR Jahresumsatz für Anbieter digitaler Dienstleistungen. Der Wegfall des nationalen Schwellenwerts bedeutet, dass in Italien jede Höhe von Umsätzen der DST unterliegt, sofern der Anbieter digitaler Dienstleistungen den weltweiten Umsatzschwellenwert von 750 Mio. EUR überschreitet.

Damit unterliegen künftig noch mehr Anbieter digitaler Dienstleistungen der DST. Nun müssen selbst Anbieter mit geringer digitaler Tätigkeit in Italien DST für ihre Dienstleistungen entrichten.

Das Haushaltsgesetz führte zudem zwei neue Zahlungspflichten ein. Unternehmen, die der DST unterliegen, müssen bis zum 30. November eines jeden Kalenderjahres eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldeten DST leisten. Die zweite Zahlungspflicht sieht vor, dass die vollständige Zahlung der geschuldeten DST bis zum 16. Mai des auf das Referenzjahr folgenden Jahres zu erfolgen hat.

Mit anderen Worten: Alle, die für 2024 DST schulden, müssen bis zum 16. Mai 2025 100 % entrichten. Bis zum 30. November 2025 müssen alle der DST unterliegenden Unternehmen eine Vorauszahlung für die 2025 geschuldete DST leisten, und zwar in Höhe von 30 % der für 2024 gezahlten DST.

Wichtig ist der Hinweis, dass die Meldepflichten unverändert geblieben sind. Alle Steuerpflichtigen müssen ihre Jahreserklärungen für das vorangegangene Berichtsjahr bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres einreichen.

Fazit

Die DST von 3 % gilt für Umsätze aus Dienstleistungen wie Werbung auf einer digitalen Schnittstelle, dem Betrieb einer multilateralen digitalen Schnittstelle, die es Nutzern ermöglicht, Waren und Dienstleistungen zu kaufen und zu verkaufen, sowie der Übermittlung von Nutzerdaten, die über eine digitale Schnittstelle generiert werden.

Unternehmen, die die Kriterien erfüllen und in den Anwendungsbereich fallende Dienstleistungen erbringen, müssen alle erforderlichen Schritte unternehmen, um den Melde-, Buchführungs- und Zahlungspflichten nachzukommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.

Quelle: Deloitte, EY, VATabout