Das Ende 2024 verabschiedete Haushaltsgesetz 2025 (Haushaltsgesetz) brachte mehrere für Umsatzsteuer und Compliance relevante Änderungen mit sich, etwa die Ausweitung des reverse charge im Logistiksektor, die Umsatzsteuerregelung für Kleinunternehmen und die Umsatzsteuer auf Online-Veranstaltungen. Das Haushaltsgesetz führte jedoch auch bedeutende Neuerungen im Zusammenhang mit der Digital Service Tax ein.

Regeln des Haushaltsgesetzes 2025 zur Digital Service Tax (DST)

Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes wurde die nationale Schwelle von 5,5 Millionen EUR Jahresumsatz für Anbieter digitaler Dienstleistungen gestrichen. Der Wegfall der nationalen Schwelle bedeutet, dass jeder Umsatz in Italien der DST unterliegt, sofern der Anbieter digitaler Dienstleistungen die auf 750 Millionen EUR festgelegte globale Umsatzschwelle überschreitet.

Das bedeutet, dass noch mehr Anbieter digitaler Dienstleistungen der DST unterliegen. Nun müssen selbst Anbieter mit geringer digitaler Tätigkeit in Italien DST für ihre Leistungen zahlen.

Das Haushaltsgesetz führte außerdem zwei neue Zahlungspflichten ein. Der DST unterliegende Unternehmen müssen bis zum 30. November jedes Kalenderjahres eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der fälligen DST für das vorangegangene Kalenderjahr leisten. Die zweite Zahlungspflicht sieht vor, dass die vollständige Zahlung der geschuldeten DST bis zum 16. Mai des auf das Referenzjahr folgenden Jahres zu erfolgen hat.

Mit anderen Worten: Alle, die DST für 2024 schulden, müssen bis zum 16. Mai 2025 100 % zahlen. Bis zum 30. November 2025 müssen alle der DST unterliegenden Unternehmen eine Vorauszahlung für die fällige DST 2025 leisten, die 30 % der für 2024 gezahlten DST entspricht.

Wichtig ist, dass die Meldepflichten unverändert geblieben sind. Alle Steuerpflichtigen müssen ihre Jahreserklärungen für das vorangegangene Berichtsjahr bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres einreichen.

Fazit

Die DST von 3 % gilt für Umsätze aus Dienstleistungen wie Werbung auf einer digitalen Schnittstelle, einer multilateralen digitalen Schnittstelle, die es Nutzern ermöglicht, Waren und Dienstleistungen zu kaufen und zu verkaufen, sowie der Übermittlung von über eine digitale Schnittstelle erzeugten Nutzerdaten.

Unternehmen, die die Kriterien erfüllen und erfasste Dienstleistungen erbringen, müssen alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Melde-, Buchführungs- und Zahlungspflichten einzuhalten.

Quelle: Deloitte, EY, VATabout