Die Pflicht, in Japan die Verbrauchsteuer (Consumption Tax) zu berechnen, einzuziehen und abzuführen, ist für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen nicht neu. Bereits 2015 änderte die japanische Regierung die Ortsbestimmungsregel für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen, und seitdem sind die Anbieter verpflichtet, sich in Japan für Zwecke der Verbrauchsteuer registrieren zu lassen.

Aufgrund der Veränderungen in der digitalen Wirtschaft und im Anschluss an den Expertenbericht des japanischen Finanzministeriums vom November 2023 wurde jedoch das Steuerreformpaket 2024 vorgeschlagen und verabschiedet, das diesen Bereich weiter ausbaut und reguliert.

Dieser Artikel behandelt die grundlegenden Anforderungen, die ausländische Anbieter erfüllen müssen, etwa den Zeitpunkt der Registrierung zur Verbrauchsteuer, den Umfang der Steuerpflicht, die Häufigkeit der Abgabe der Verbrauchsteuererklärung, die Zahlungsfristen sowie die Sanktionen bei Verstößen.

Schwellenwert für die Registrierung zur Verbrauchsteuer

Gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich in Japan für die Verbrauchsteuer registrieren, wenn ihre steuerpflichtigen Umsätze den Registrierungsschwellenwert von JPY 10 Millionen (rund USD 65.000) überschreiten. Für das Überschreiten des Schwellenwerts sind jedoch zwei unterschiedliche Zeiträume definiert: der Basiszeitraum und der spezifische Zeitraum.

Der Basiszeitraum unterscheidet sich für Einzelunternehmer und Gesellschaften. Für Einzelunternehmer ist der Basiszeitraum das zweite Jahr vor dem laufenden Steuerjahr, während er für Gesellschaften das zweite Geschäftsjahr vor dem laufenden Steuerjahr ist. So ist beispielsweise der Basiszeitraum für 2024 das Jahr 2022.

Der spezifische Zeitraum ist definiert als die ersten sechs Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bei Einzelunternehmern beziehungsweise die ersten sechs Monate des vorangegangenen Geschäftsjahres bei Gesellschaften.

Ausländische Dienstleister müssen entweder über eine lokale Niederlassung verfügen oder einen Steuervertreter bestellen, um sich in Japan zur Verbrauchsteuer registrieren zu lassen.

Nach der Registrierung müssen gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen den allgemeinen Verbrauchsteuersatz von 10 % anwenden.

Besteuerungsregime für digitale Plattformen

Im Rahmen des 2024 verabschiedeten Steuerreformpakets müssen sich ab dem 1. April 2025 gebietsfremde Betreiber digitaler Plattformen, die den Verkauf digitaler Dienstleistungen an japanische Verbraucher vermitteln, in Japan zur Verbrauchsteuer registrieren, sobald der Gesamtwert der vermittelten Dienstleistungen JPY 5 Milliarden (rund USD 32,5 Millionen) übersteigt.

Sobald der Schwellenwert überschritten ist, müssen die Plattformbetreiber die japanische Steuerbehörde (National Tax Agency, NTA) bis zum Ablauf der Frist für die abschließende Steuererklärung benachrichtigen. Nach der Mitteilung an die NTA wird die Ausweisung innerhalb von sechs Monaten nach dem Fälligkeitstermin wirksam. Die NTA veröffentlichte eine Liste der Plattformen, die ihre Registrierung eingereicht und abgeschlossen haben, darunter Apple Store, Apple Books, Apple Podcast, AWS Marketplace, Google Play und Nintendo eShop.

Der Verbrauchsteuer unterliegende digitale Dienstleistungen

Nach dem von der NTA veröffentlichten Steuerleitfaden werden digitale Dienstleistungen über Telekommunikationsleitungen wie das Internet erbracht. Dazu zählen E-Books, digitale Zeitungen, Musik, Videos und Software, einschließlich verschiedener Anwendungen wie Spiele.

Auch Dienste, die es Kunden ermöglichen, Software und Datenbanken in der Cloud zu nutzen, die Bereitstellung von cloudbasiertem Speicherplatz sowie die Verbreitung von Online-Werbung fallen unter den Begriff der digitalen Dienstleistungen.

Darüber hinaus gelten auch Dienste, die Kunden den Zugang zu Online-Shopping- und Auktionsseiten wie Marktplätzen ermöglichen und das Einstellen ihrer Apps oder Spiele zum Verkauf gestatten, etwa Online-App-Stores, als digitale Dienstleistungen.

Websites und Plattformen, die die Online-Buchung und -Reservierung von Unterkünften und Restaurants ermöglichen, gelten als digitale Dienstleistungen. Interessanterweise definiert die Gesetzgebung auch Online-Englischunterricht als digitale Dienstleistung. Viele japanische Familien engagieren ausländische Englischlehrer, um Familienmitgliedern, vor allem Kindern, Englisch beizubringen.

Steuerpflichtregeln für B2B- und B2C-Transaktionen

Sowohl Business-to-Business- (B2B) als auch Business-to-Consumer-Transaktionen (B2C) sind steuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung dieser Transaktionen unterscheidet sich jedoch. Bei B2B-Transaktionen greift das Reverse-Charge-Verfahren. Bei B2C-Transaktionen hingegen müssen gebietsfremde Anbieter nach dem Bestimmungslandprinzip die japanische Verbrauchsteuer berechnen, einziehen und abführen sowie die entsprechenden Steuererklärungen abgeben, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Verbrauchsteuererklärung und Zahlungen in Japan

Gebietsfremde Anbieter, die zur Verbrauchsteuer registriert sind, müssen monatliche, vierteljährliche oder jährliche Steuererklärungen abgeben. Grundsätzlich werden Jahressteuererklärungen eingereicht. Monatliche und vierteljährliche Erklärungen sind zulässig, doch müssen die Anbieter diese beantragen und eine Genehmigung erhalten.

Die Jahressteuererklärung ist die abschließende Steuererklärung und muss innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraums eingereicht und beglichen werden. Für natürliche Personen ist der Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr, für Gesellschaften das Geschäftsjahr.

Anbieter, die keine vierteljährlichen oder monatlichen Erklärungen abgeben, müssen unter Umständen Vorauszahlungen leisten, die sich nach dem für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum zu zahlenden Verbrauchsteuerbetrag richten. Die Zahlungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Ende jedes Vorauszahlungszeitraums zu leisten.

Monatliche Vorauszahlungen sind erforderlich, wenn der für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum zu zahlende Verbrauchsteuerbetrag über JPY 61.538.400 liegt. Vierteljährliche Zahlungen sind fällig, wenn der Betrag zwischen JPY 5.128.200 und 61.538.400 liegt, und halbjährliche Zahlungen sind fällig, wenn der Betrag zwischen JPY 615.300 und JPY 5.128.200 liegt.

Sanktionen bei Verstößen

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen nicht fristgerecht einreichen, müssen mit einer Sanktion von 15 % bis 20 % des fälligen Steuerbetrags rechnen. Eine Ermäßigung von 5 % ist möglich, wenn die Steuererklärung freiwillig nach Ablauf der Frist, aber vor Erlass einer Mitteilung durch die NTA eingereicht wird.

Zahlen Steuerpflichtige zu wenig Steuern, kann dem fälligen Steuerbetrag ein Zuschlag von 10 % bis 15 % hinzugerechnet werden. Diese Sanktion lässt sich jedoch vermeiden, wenn die zusätzliche Steuerzahlung vor Erlass einer Mitteilung durch die NTA erfolgt.

Darüber hinaus können auf alle verspäteten Zahlungen jährliche Zinsen von 2,4 % bis 8,7 % erhoben werden.

Fazit

Als eine der größten, stark dienstleistungsgeprägten Volkswirtschaften ist Japan für viele gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen ein attraktiver Markt. Mit den seit 2015 geltenden Regelungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen und nun mit der jüngsten Reform, die fiktive Lieferantenregeln (Deemed-Supplier-Regeln) für Betreiber digitaler Plattformen einführt, treibt Japan seine Entwicklung hin zu einem Steuersystem voran, das den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht werden kann.

Dennoch sollten alle gebietsfremden Steuerpflichtigen Ressourcen einplanen, das nötige Personal einstellen und bei Bedarf Steuer- und Umsatzsteuerberater hinzuziehen, um ihre Pflichten nach dem Verbrauchsteuergesetz im Zusammenhang mit der Erbringung digitaler Dienstleistungen besser zu verstehen.

Quelle: National Tax Agency - Consumption Tax, National Tax Agency - Platform Taxation of Consumption Tax, National Tax Agency - Revision of Consumption Taxation on Cross-border Supplies of Services, National Tax Agency - Outline of Consumption Taxation on Cross-border Supplies of Services, National Tax Agency - Specified Platform Business Lists, National Tax Agency - Overview of delinquent tax and additional tax, VATabout