Die Tax Laws Amendments traten im Dezember 2024 in Kraft und änderten mehrere Gesetze, darunter das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz (VAT Law), das Verbrauchsteuergesetz (Excise Duty Law) sowie diverse andere Steuergesetze. Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes umfassen die Aufhebung des im Rahmen der Vorsteuer festgelegten Schwellenwerts, die Streichung befreiter Waren, die Änderung bestimmter Umsatzsteuerbefreiungen und die Einführung neuer Umsatzsteuerbefreiungen.
Auswirkungen der Änderungen
Die Änderungen fügten Abschnitt 17 des Umsatzsteuergesetzes einen neuen Absatz hinzu, der die Auswirkungen der Änderung der geltenden Steuersätze behandelt. Genauer gesagt betrifft er Situationen, in denen eine Lieferung bzw. Leistung vor dem 1. Juli 2022 mit dem Regelsteuersatz von 16 % steuerpflichtig war, anschließend einem ermäßigten Satz von 8 % unterlag und schließlich dem Nullsatz unterworfen oder befreit wurde, was zu Vorsteuerüberhängen führte. Nach den geänderten Regeln können Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Bestimmung beim Commissioner eine Erstattung beantragen.
Zu den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes gehörte die Streichung bestimmter Vorschriften, was die Aufhebung des Schwellenwerts markiert, der zuvor einen vollständigen Vorsteuerabzug für Unternehmen erlaubte, die mehr als 90 % steuerpflichtige Umsätze erzielten. Nach der neu eingeführten Regel kann die Vorsteuer nur noch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geltend gemacht werden, das heißt, die Vorsteuer kann anteilig zu den steuerpflichtigen Umsätzen des Unternehmens geltend gemacht werden.
Die Umsatzsteuerbefreiung wurde erweitert und umfasst nun den National Intelligence Service und die Defence Forces Welfare Services. Diese Entscheidung soll die umsatzsteuerliche Behandlung aller für den offiziellen Gebrauch von Sicherheitsbehörden gelieferten Waren harmonisieren.
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Abschaffung der 1,5%igen Digital Service Tax (DST) und ihre Ersetzung durch die 3%ige Significant Economic Presence (SEP) Tax. Obwohl die SEP nicht für nicht Ansässige gilt, deren Jahresumsatz unter 5 Millionen KES liegt, sieht das die SEP regelnde Gesetz keine wesentliche wirtschaftliche Präsenz aufgrund der Nutzerbasis vor, wodurch die SEP Tax der DST stark ähnelt.
Fazit
Ansässige und nicht ansässige Steuerpflichtige sollten genau prüfen, wie sich die neuen Regeln und Vorschriften auf ihre Unternehmen und Umsatzsteuerpflichten auswirken. Zudem sollten sich nicht ansässige Steuerpflichtige mit der Gesetzgebung zur SEP Tax vertraut machen und feststellen, ob sie ihr unterliegen.
Quelle: PwC

