Die Tax Laws Amendments traten im Dezember 2024 in Kraft und änderten mehrere Gesetze, darunter das Einkommensteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz (VAT), das Verbrauchsteuergesetz und verschiedene weitere Steuergesetze. Zu den Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften gehören die Aufhebung des im Rahmen der Vorsteuer festgelegten Schwellenwerts, die Streichung befreiter Waren, die Änderung bestimmter Mehrwertsteuerbefreiungen und die Einführung neuer Mehrwertsteuerbefreiungen.
Auswirkungen der Änderungen
Die Änderungen fügten Abschnitt 17 des Mehrwertsteuergesetzes einen neuen Absatz hinzu, der die Auswirkungen der Änderung der anwendbaren Sätze behandelt. Konkret geht es um Fälle, in denen ein Umsatz vor dem 1. Juli 2022 dem Regelsteuersatz von 16 % unterlag, anschließend in den Genuss eines ermäßigten Satzes von 8 % kam und schließlich dem Nullsatz unterstellt oder befreit wurde, was zu überschüssigen Vorsteuerguthaben führte. Nach den geänderten Regeln können Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Bestimmung beim Commissioner eine Erstattung beantragen.
Zu den Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes gehörte die Streichung bestimmter Bestimmungen, mit der der Schwellenwert entfiel, der zuvor einen vollständigen Vorsteuerabzug für Unternehmen ermöglichte, die zu mehr als 90 % steuerpflichtige Umsätze erbrachten. Nach der neu eingeführten Regel kann die Vorsteuer nur noch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geltend gemacht werden, das heißt, die Vorsteuer kann anteilig zu den steuerpflichtigen Umsätzen des Unternehmens geltend gemacht werden.
Die Mehrwertsteuerbefreiung wurde auf den National Intelligence Service und die Defence Forces Welfare Services ausgeweitet. Diese Entscheidung soll die mehrwertsteuerliche Behandlung aller Waren harmonisieren, die für den offiziellen Gebrauch durch Sicherheitsbehörden geliefert werden.
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Abschaffung der 1,5%igen Digital Service Tax (DST) und ihre Ersetzung durch die 3%ige Significant Economic Presence (SEP) Tax. Obwohl die SEP nicht für Nichtansässige gilt, deren Jahresumsatz unter 5 Mio. KES liegt, sieht das die SEP regelnde Gesetz keine wesentliche wirtschaftliche Präsenz vor, die sich aus der Nutzerbasis ergibt, wodurch die SEP Tax der DST stark ähnelt.
Fazit
Ansässige und nicht ansässige Steuerpflichtige sollten genau prüfen, wie sich die neuen Regeln und Vorschriften auf ihre Geschäfte und Mehrwertsteuerpflichten auswirken. Darüber hinaus sollten sich nicht ansässige Steuerpflichtige mit der SEP-Tax-Gesetzgebung vertraut machen und feststellen, ob sie ihr unterliegen.
Quelle: PwC

