Ab 2025 ändern sich die USt.-Regeln und -Vorschriften in Liechtenstein. Die neu verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes bringen mehrere wesentliche Neuerungen für alle am USt.-System teilnehmenden Steuerpflichtigen.
Darüber hinaus wirken sich die verabschiedeten Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-Gov) auf das USt.-System aus, sollen die Effizienz der USt.-Erhebung steigern und Unsicherheiten sowie komplexe Verfahren beseitigen.
Elektronische Registrierung und weitere USt.-Regeln
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle USt.-Transaktionen in Liechtenstein, einschließlich Registrierung, Abmeldung, Abrechnung und Erklärungen, über das staatliche eVAT-Portal eingereicht und bearbeitet. Sobald das eVAT-Portal in Betrieb ist, werden alle bisherigen Systeme eingestellt und nicht mehr betrieben.
Wer andere Personen bevollmächtigt hat, sämtliche Angelegenheiten mittels Vollmacht (PoA) zu regeln, muss eine neue Vollmacht unterzeichnen und ausstellen, da die im aktuellen System hinterlegte nicht mehr gültig ist.
Bei den USt.-Erklärungen werden die derzeitigen Papierformulare durch elektronische ersetzt, und die elektronische Einreichung der USt.-Erklärungen ist die einzige zulässige Methode. Die erste nach dem neuen Formular und Verfahren einzureichende USt.-Erklärung ist die USt.-Erklärung für Q4 2024. Zudem werden auch die USt.-Erklärungen M12/2024 und S2/2024 elektronisch statt in Papierform eingereicht.
Die liechtensteinische Landesverwaltung hat außerdem Leitlinien für die Registrierung und Nutzung des neuen eVAT-Portals herausgegeben, einschließlich der erforderlichen Schritte, um andere zur Nutzung der eVAT- und eDelivery-Dienste zu bevollmächtigen. eDelivery ist ein Dienst, der entwickelt wurde, um empfangene digitale Dokumente mit Angaben zu Rechtsmitteln zu verifizieren.
Fazit
Ein reibungsloser Übergang von Papier zu digital kann mitunter herausfordernd sein, stellt aber langfristig in der Regel eine Erleichterung für alle Beteiligten dar.
Da die Einführung der neuen verpflichtenden USt.-Anforderungen näher rückt, sollten sich Steuerpflichtige mit dem USt.-Portal und seinen Funktionen vertraut machen und die erforderlichen internen Verfahren vorbereiten, um die neuesten Regeln und Vorschriften einzuhalten.

