Ab 2025 ändern sich die Mehrwertsteuervorschriften Liechtensteins. Die neu verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes bringen für alle am Mehrwertsteuersystem teilnehmenden Steuerpflichtigen mehrere bedeutende Änderungen und Neuerungen mit sich.

Zudem wirken sich die verabschiedeten Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-Gov) auf das Mehrwertsteuersystem aus, sollen die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung steigern und Unsicherheiten sowie komplexe Verfahren beseitigen.

Elektronische Registrierung und weitere Mehrwertsteuerregeln

Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Mehrwertsteuervorgänge in Liechtenstein – einschließlich Registrierung, Abmeldung, Abrechnung und Erklärungen – über das behördliche eVAT-Portal eingereicht und bearbeitet. Sobald das eVAT-Portal in Betrieb ist, werden alle bisherigen Systeme eingestellt und nicht mehr betrieben.

Wer andere Personen per Vollmacht (Power of Attorney, PoA) zur Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten bevollmächtigt hat, muss eine neue Vollmacht unterzeichnen und ausstellen, da die im aktuellen System hinterlegte nicht mehr gültig ist.

Bei den Mehrwertsteuererklärungen werden die derzeitigen Papierformulare durch elektronische ersetzt, und die elektronische Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen wird die einzige zulässige Methode sein. Die erste Mehrwertsteuererklärung, die vom neuen Einreichungsformular und -verfahren erfasst wird, ist die Mehrwertsteuererklärung für Q4 2024. Zudem werden auch die Mehrwertsteuererklärungen M12/2024 und S2/2024 elektronisch statt in Papierform eingereicht.

Die Liechtensteinische Landesverwaltung hat außerdem Leitlinien für die Registrierung und Nutzung des neuen eVAT-Portals herausgegeben, einschließlich der notwendigen Schritte, um andere zur Nutzung der eVAT- und eDelivery-Dienste zu bevollmächtigen. Bei eDelivery handelt es sich um einen Dienst, der entwickelt wurde, um empfangene digitale Dokumente mit Informationen zu Rechtsbehelfen zu verifizieren.

Fazit

Einen reibungslosen Übergang von Papier zu digital zu gewährleisten, kann mitunter eine Herausforderung sein, stellt aber langfristig meist eine Erleichterung für alle Beteiligten dar.

Da die Umsetzung der neuen verpflichtenden Mehrwertsteueranforderungen näher rückt, sollten sich Steuerpflichtige mit dem Mehrwertsteuerportal und seinen Funktionen vertraut machen und die notwendigen internen Verfahren vorbereiten, um die neuesten Vorschriften einzuhalten.

Quelle: Liechtenstein National Administration