Litauen hebt Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen bis 2026 auf 60.000 Euro an

Das litauische Parlament hat die vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes zur Regelung für Kleinunternehmen geprüft und deren weitere Erörterung gebilligt. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Einklang mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und dem EU-Rechtsrahmen für die KMU-Regelung.
Neben der Änderung der Vorschriften für gebietsansässige Steuerpflichtige billigten die litauischen Gesetzgeber auch einen Schwellenwert für KMU aus anderen EU-Ländern.
Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten den Schwellenwert von 45.000 EUR überschritten haben, für Mehrwertsteuerzwecke in Litauen registrieren lassen und für ihre steuerpflichtigen Umsätze Mehrwertsteuer berechnen, einziehen und abführen. In einer neuen Verordnung wird jedoch vorgeschlagen, den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung auf 60.000 EUR anzuheben, was zwei Auswirkungen hätte.
Einerseits bräuchten sich kleine Unternehmen, die den derzeitigen Schwellenwert knapp überschreiten, nicht für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Umgekehrt könnten sich Unternehmen, die den Schwellenwert überschritten haben und für die Mehrwertsteuer registriert sind, abmelden, wenn sie den neu vorgeschlagenen Schwellenwert nicht überschreiten.
Schließlich müssen sich litauische Kleinunternehmen gemäß den EU-Vorschriften für KMU nicht für die Mehrwertsteuer in einem anderen EU-Land registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz in diesem Land 100.000 EUR nicht übersteigt. Folglich müssen sich kleine Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die in Litauen geschäftlich tätig sind, nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz unter dem Schwellenwert von 100.000 EUR liegt.
Schlussfolgerung
Die vorgeschlagene Maßnahme dürfte den administrativen und finanziellen Aufwand für Kleinunternehmen verringern und ihnen helfen, in Litauen und auf dem EU-Binnenmarkt wettbewerbsfähiger zu werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen nicht nur litauische Steuerpflichtige, sondern auch kleine Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die auf dem litauischen Markt tätig sind.
Nach ihrer Verabschiedung wird am 1. Januar 2026 ein neuer Schwellenwert von 60.000 EUR für die Mehrwertsteuerregistrierung in Kraft treten. Dies gibt allen Steuerpflichtigen genügend Zeit, um festzustellen, wie sich dies auf ihre Unternehmen auswirken wird, und sich auf die bevorstehenden rechtlichen Änderungen vorzubereiten.
Quelle: Litauisches Parlament, Europäische Kommission

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