Litauen erhöht ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf 12% im Jahr 2026 | Aktualisierung des Mehrwertsteuergesetzes

Das litauische Parlament prüft die vorgeschlagenen Änderungen des nationalen Mehrwertsteuergesetzes, die Änderungen der anwendbaren Mehrwertsteuersätze in den Bereichen Tourismus, Transport, kulturelle Dienstleistungen und Verlagswesen beinhalten.
Diese Änderungen beziehen sich auf eine Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und auf Änderungen des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes für gedruckte und elektronische Bücher. Der Standard-Mehrwertsteuersatz von 21 % bleibt jedoch unverändert.
Auswirkungen der Änderungen
Wie in den Änderungsvorschlägen zu Artikel 19 des litauischen Mehrwertsteuergesetzes dargelegt, wird der ermäßigte oder präferenzielle Mehrwertsteuersatz ab 1. Januar 2026 von 9 % auf 12 % angehoben. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 12 % gilt für Beherbergungsleistungen, Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr, einschließlich der Beförderung von Reisegepäck, sowie für den Eintritt zu Kunst- und Kultureinrichtungen und Veranstaltungen.
Darüber hinaus führen die Änderungen auch eine Änderung des anwendbaren Steuersatzes auf gedruckte und elektronische Bücher und gedruckte und elektronische nichtperiodische Informationspublikationen ein, wie z. B. Lehrbücher, Übungsbücher, Enzyklopädien, Wörterbücher, Nachschlagewerke, Informationsbroschüren, Foto- und Reproduktionsalben, Bilderbücher für Kinder, Zeichen- und Malbücher, gedruckte oder handgeschriebene Notenblätter, Landkarten und ähnliche Druckerzeugnisse.
Daher wird auf die Lieferung dieser Veröffentlichungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 % anstelle des derzeitigen Satzes von 9 % angewandt. Dies gilt jedoch nicht für Veröffentlichungen, bei denen die Werbung mehr als 80 % der gesamten Veröffentlichung ausmacht. Außerdem sind Veröffentlichungen, die ganz oder überwiegend aus Musik- oder Videoinhalten bestehen, vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Schlussfolgerung
Das litauische Parlament muss noch über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen, und es wird erwartet, dass die endgültige Entscheidung vor dem 1. Juli 2025 getroffen wird. Dennoch sollten Steuerpflichtige diese Änderungen in Betracht ziehen und sich darauf vorbereiten, ihre Fakturierungs-, Buchhaltungs- und Berichterstattungssysteme sowie ihre Software zu ändern.
Darüber hinaus sollten die Steuerpflichtigen die weitere Entwicklung beobachten, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Änderungen endgültig beschlossen werden und in Kraft treten.
Quelle: Das litauische Parlament - Gesetz zur Änderung von Artikel 19

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