Malaysia hat wichtige Aktualisierungen seiner Anforderungen an die E-Rechnung eingeführt, und Unternehmen sollten die anstehenden Fristen kennen. Nach den Income Tax (Issuance of Electronic Invoice) Rules 2024 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen MYR ab dem 1. Oktober 2024 E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 25 Millionen MYR und 100 Millionen MYR gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2025, und kleinere Unternehmen müssen bis zum 1. Juli 2025 nachkommen.
Die Regeln gelten jedoch nicht für alle. Ausländische diplomatische Vertretungen, nicht unternehmerisch tätige Privatpersonen und bestimmte gesetzliche Körperschaften sind unter anderem ausgenommen. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen an diese ausgenommenen Einrichtungen erbringen, müssen jedoch die Fristen für die E-Rechnung einhalten.
Werden diese Fristen nicht eingehalten, drohen Bußgelder, weshalb es wichtig ist, die Änderungen umzusetzen. Um Unternehmen den Übergang zu erleichtern, hat das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) ausführliche Leitlinien und FAQ veröffentlicht.
Alle Einzelheiten finden Sie in den offiziellen Leitlinien:

