Maryland führte 2022 die Digital Advertising Services Tax auf alle im Bundesstaat erzielten Einnahmen aus digitalen Werbedienstleistungen ein. Die erste Steuererklärung samt Zahlung hätte bis zum 15. April 2022 eingereicht werden müssen. Drei Jahre später steht die Steuer jedoch vor Gericht und ist Gegenstand von Verfahren vor Bundesgerichten, da sie angeblich gegen den First Amendment verstößt.

Auswirkungen auf Unternehmen: Warum sich Firmen wehren

Die United States Chamber of Commerce (Chamber) und drei weitere Wirtschaftsverbände leiteten die Gerichtsverfahren ein, um die Durchsetzung einer neuen Steuer des Bundesstaates Maryland zu stoppen. Die Digital Advertising Services Tax (DAT) verpflichtet große Technologieunternehmen, eine Steuer auf die Bruttoeinnahmen aus digitaler Werbung in Maryland zu zahlen.

In ihrer Klage machten die Chamber und die Verbände geltend, dass die neue Steuer gegen mehrere Gesetze und Klauseln sowie gegen den First Amendment verstößt – konkret durch eine inhaltsbezogene Regulierung der Meinungsäußerung.

Während die Verfahren beim US Court of Appeals und beim Maryland Tax Court noch anhängig sind, hat der Maryland Comptroller, der für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig ist, die gesetzliche Erstattungsfrist für die DAT nicht festgelegt. In Maryland beträgt die Verjährungsfrist für die meisten Steueransprüche drei Jahre, sodass dieselbe Regel für alle Erstattungen gilt, die Steuerpflichtige beim Comptroller beantragen können. Wer eine Erstattung geltend machen möchte, hat daher bis zum 15. April 2025 Zeit, einen Antrag zu stellen.

Selbst wenn eines der beiden Gerichte feststellt, dass das Gesetz gegen bestimmte Vorschriften der genannten Gesetze und Klauseln sowie gegen den First Amendment verstößt, und es für ungültig erklärt, bleibt ungewiss, in welchem Umfang Erstattungen für Ansprüche außerhalb der Verjährungsfrist zugelassen werden.

Fazit

Obwohl die Due-Process-Klausel des Fourteenth Amendment Rechtsbehelfe gegen verfassungswidriges staatliches Handeln vorschreibt, könnte das für 2025 prognostizierte Haushaltsdefizit Marylands von 2,7 Mrd. USD den Bundesstaat dazu veranlassen, rückwirkende Entlastungen oder Barerstattungen zu begrenzen, falls die DAT für ungültig erklärt wird.

Da mit einer Entscheidung in keinem der beiden Verfahren vor Ende 2025 zu rechnen ist, sollten Steuerpflichtige, die 2022 nach den DAT-Regeln Steuererklärungen abgegeben und die fällige Steuer gezahlt haben, erwägen, vor Ablauf der Verjährungsfrist einen Erstattungsantrag zu stellen. So wahren sie – falls das Gesetz für ungültig erklärt wird – ihren Anspruch auf etwaige letztlich festgesetzte Erstattungen.

Quelle: EY