Am 15. Juni 2026 schlug das Missouri Department of Revenue (DOR) Änderungen an der Regel vor, die bestimmt, ob eine Transaktion der Missouri Sales Tax oder Use Tax unterliegt. Nach diesem Vorschlag bestätigte der Secretary of State am 15. September 2026, dass diese Regeln aktualisiert wurden, ohne dass der vorgeschlagene Wortlaut der Änderung geändert wurde.
Wichtigste Änderungen bei Sales & Use Tax
Hauptgrund für die Aktualisierung der Regel ist die Frage der von Dritten versandten Ware. Grundsätzlich unterliegt der Verkauf beweglicher körperlicher Gegenstände der Missouri Sales Tax, wenn der Eigentumsübergang in Missouri erfolgt. Ein bloßer Eigentumsübergang in Missouri macht die Transaktion jedoch nicht automatisch steuerpflichtig. Wird die Ware im Rahmen des zwischenstaatlichen Handels (interstate commerce) verkauft und erfüllt sie die geltende Befreiung, fällt keine Missouri Sales Tax an. Unterliegt ein Verkauf der Missouri Sales Tax, ist der Verkäufer für Einzug und Abführung der Steuer verantwortlich.
Unterliegt ein Verkauf nicht der Missouri Sales Tax, wird die Ware aber anschließend in Missouri gelagert, genutzt oder verbraucht, kann stattdessen Use Tax anfallen. Verfügt der Verkäufer über ausreichenden Nexus zu Missouri (eine hinreichende geschäftliche Verbindung zum Bundesstaat), muss er die Use Tax in der Regel vom Käufer einziehen und an den Bundesstaat abführen. Zieht der Verkäufer die Steuer nicht ein, muss der Käufer die Use Tax direkt an das Missouri Department of Revenue zahlen.
Bei steuerpflichtigen Leistungen richtet sich die Regel in erster Linie nach dem Ort der Leistungserbringung. Eine in Missouri erbrachte steuerpflichtige Leistung unterliegt der Missouri Sales Tax; eine außerhalb Missouris erbrachte in der Regel nicht.
Eine Transaktion gilt als „in commerce“, wenn die Bestellung außerhalb Missouris freigegeben und die bewegliche körperliche Ware von außerhalb des Bundesstaats direkt an den Käufer in Missouri versandt wird. Diese Einordnung gilt jedoch in bestimmten Fällen nicht. So gilt eine Transaktion beispielsweise nicht als „in commerce“, wenn die Ware nicht vom Einzelhändler, sondern von einem dritten Verkäufer an den Endkunden versandt wird.
Der Verkauf ist außerdem steuerpflichtig, wenn die Ware in Missouri zuerst an den Verkäufer oder dessen Vertreter geliefert wird und nicht an einen unabhängigen dritten Frachtführer. Wird die Ware anschließend an den Käufer geliefert, fällt die Missouri Sales Tax an.
Fazit
Diese aktualisierten Regeln schaffen klarere Grenzen für Transaktionen mit Drittversand und stellen sicher, dass Steuerpflichten anhand von Versandart und Nexus zutreffend zugeordnet werden. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Verkäufen und Fulfillment über Dritte sollten ihre Abläufe sorgfältig prüfen, um die Anforderungen der Missouri Sales & Use Tax einzuhalten.

