Nachdem der Beschwerdeausschuss (Board of Appeals) des Department of Revenue im September die Entscheidung in dem Verfahren zu steuerpflichtigen Cloud-Computing- und Supportleistungen im Zusammenhang mit Standardsoftware veröffentlicht hatte, veröffentlichte das Department of Revenue (DOR) im Oktober umfassende Leitlinien zur Anwendung der Sales and Use Tax auf Standardsoftware, digitale Güter und damit verbundene Dienstleistungen.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen enthalten die Leitlinien auch Grundsätze und Beispiele dafür, wie die Bestimmungen anzuwenden sind.
Sales-Tax-Regeln nach den Leitlinien
Die Leitlinien bestätigen, was die Rechtsprechung bereits festgestellt hatte: Standardsoftware ist bewegliches körperliches Vermögen (tangible personal property). Darüber hinaus stellen sie klar, dass der Endpreis sämtliche Kosten umfasst und dass Verkäufer Arbeits- oder Dienstleistungskosten nicht vom Endpreis eines Verkaufs von beweglichem körperlichem Vermögen ausnehmen dürfen.
Zudem betonen die Leitlinien, dass Reparaturen, Änderungen, Modifikationen oder Reinigungen von beweglichem körperlichem Vermögen sowie Modifikationen oder Konfigurationen von Standardsoftware in Pennsylvania steuerpflichtig sind.
Im Gegensatz dazu unterliegt der Verkauf von individuell entwickelter Software (Custom Software) sowie die damit verbundenen Supportleistungen nicht der Sales Tax, da die Software auf Grundlage der Bedürfnisse und Spezifikationen der Käufer entworfen und entwickelt wird.
Um festzustellen, ob eine bestimmte Transaktion steuerpflichtig ist, berücksichtigt das DOR alle Einzelheiten und prüft die zugehörigen Rechnungen, Verträge, Leistungsbeschreibungen (Statements of Work) und weitere relevante Unterlagen, die näheren Aufschluss über ihre Natur geben können.
Schließlich enthalten die Leitlinien eine Liste der Leistungen, die als Support erbracht werden können, und erläutern, wann diese steuerpflichtig sind und wann nicht.
Fazit
Die vom Pennsylvania Department of Revenue veröffentlichten Leitlinien liefern wertvolle Informationen für Anbieter, die Standardsoftware liefern oder individuelle Software für ihre Kunden entwickeln. Wer solche Leistungen erbringt, sollte diese Leitlinien daher genau studieren und prüfen, ob er davon profitieren kann oder mit zusätzlichen Belastungen durch die Sales and Use Tax rechnen muss.
Quelle: Deloitte, Department of Revenue, VATabout

