Im August 2024 führte Sansibar gemäß dem Zanzibar Finance Act 2024 eine Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) von 15 % auf digitale Dienstleistungen ein, die von nicht ansässigen Anbietern an Verbraucher erbracht werden.

Umfang der steuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen

Die Umsatzsteuer gilt für verschiedene elektronisch erbrachte digitale Dienstleistungen, darunter:

  • Software
  • Website-Hosting
  • E-Learning-Plattformen ohne menschliches Eingreifen

Mit dieser Maßnahme schließt sich Sansibar über 120 Ländern an, die eine Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen eingeführt haben.

Marketplace-Facilitatoren

Wenn ansässige Marktplätze Verkäufe für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen vermitteln, gehen die Umsatzsteuerpflichten auf die ansässigen Marktplätze über.

Bestimmung steuerpflichtiger Transaktionen

Um festzustellen, ob eine Transaktion der Umsatzsteuer in Sansibar unterliegt, können sich Anbieter auf Folgendes stützen:

  • Zahlungsdaten wie Bank- oder Kreditkarteninformationen
  • IP-Adresse
  • Andere ähnliche Informationen, die auf eine Präsenz in Sansibar hindeuten

Diese Indikatoren helfen, den Ort der Leistung im Einklang mit dem Bestimmungslandprinzip zu ermitteln.

Rechnungsstellung und Dokumentation

Für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen besteht keine verpflichtende Anforderung, für der Umsatzsteuer in Sansibar unterliegende Transaktionen Rechnungen auszustellen.

Registrierungs- und Compliance-Anforderungen

Nicht ansässige Anbieter, die Verbrauchern in Sansibar digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich umsatzsteuerlich registrieren. Bemerkenswert ist, dass es für elektronische Dienstleistungen keinen Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung gibt, das heißt, alle Anbieter müssen unabhängig von ihrem Umsatz die Vorgaben erfüllen.

Die Regelungen sehen unter anderem die Verfahren für eine vereinfachte Registrierung vor, die für nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen gelten. Nach unserem Verständnis ist das System der vereinfachten Registrierung jedoch noch nicht eingerichtet.

Der Registrierungsantrag ist online über ein vorgeschriebenes Formular zu stellen, woraufhin eine Steuerregistrierungsnummer (Tax Registration Number, TRN) erteilt wird, die die Einreichung von Erklärungen und die Zahlung der Steuer ermöglicht.

Der nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen muss eine Umsatzsteuererklärung einreichen, die zusammen mit der zugehörigen Steuerzahlung spätestens am siebten Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig ist. Die Zahlung ist in US-Dollar (USD) auf ein vom Commissioner eingerichtetes Bankkonto zu leisten.

Abgrenzung zum Umsatzsteuersystem des tansanischen Festlands

Es ist wichtig zu beachten, dass das Umsatzsteuersystem Sansibars getrennt vom Umsatzsteuersystem des tansanischen Festlands (Mainland Tanzania) betrieben wird. Daher müssen nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen für jede Jurisdiktion möglicherweise separate umsatzsteuerliche Registrierungen und Compliance-Prozesse durchführen.

Nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen, die auf dem tansanischen Festland umsatzsteuerlich registriert sind, müssen auch die für Tansania-Sansibar geltenden Regelungen einhalten. Werden Dienstleistungen in Tansania-Sansibar erbracht, müssen die Umsätze für diese Region gesondert erklärt werden.

Fazit

Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die sich an Verbraucher in Sansibar richten, müssen die im August 2024 eingeführten Anforderungen der 15%-Umsatzsteuer einhalten. Dazu gehört, den Umfang der steuerpflichtigen Dienstleistungen zu verstehen, die Registrierungspflichten zu erfüllen und die Einhaltung der spezifischen Regelungen des Umsatzsteuersystems Sansibars sicherzustellen.

Wir rechnen mit möglichen Schwierigkeiten für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen bei der umsatzsteuerlichen Registrierung in Sansibar. Diese Herausforderungen ergeben sich aus dem Fehlen eines gestrafften Registrierungssystems, was im Gegensatz zum bereits auf dem tansanischen Festland vorhandenen vereinfachten E-Filing-Verfahren steht. Nach unserer Analyse müssen sich die betroffenen nicht ansässigen Unternehmen vorerst direkt an die Zanzibar Revenue Authority (ZRA) wenden, um die Schritte zum Abschluss des Registrierungsprozesses zu klären.

Quellen; PWC Tanzania , Zanzibar Revenue Authority (ZRA)