Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in Saudi-Arabien eine relativ neue Steuerart, die 2018 eingeführt wurde. Im Dezember 2021 führte Saudi-Arabien ein E-Rechnungs-System ein, dessen Umsetzungsplan in zwei Phasen unterteilt ist. Die erste Phase, der Initial Rollout, begann im Dezember 2021, während die Umsetzung der zweiten Phase, der sogenannten Integrationsphase, am 1. Januar 2023 startete.

Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung

Die erste Phase, der Initial Rollout, umfasste alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, mit Ausnahme nicht ansässiger Steuerpflichtiger. Mit dieser Phase wurde die Pflicht eingeführt, dass alle Steuerpflichtigen die Ausstellung manueller Rechnungen – etwa handschriftlicher oder mit Textverarbeitungsprogrammen erstellter Rechnungen – einstellen und stattdessen E-Rechnungen sowie elektronische Belege wie Gutschriften und Lastschriften für B2B-, B2C- und B2G-Umsätze, einschließlich Ausfuhren, erstellen und speichern.

Die Einrichtung der Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) am 1. Januar 2023 war ein entscheidender Schritt in der zweiten Phase des Rollouts. In dieser Phase sind Steuerpflichtige verpflichtet, ihre Systeme mit dem Behördensystem FATOORA zu integrieren, und zwar gemäß den in der Resolution über die Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln festgelegten Bestimmungen sowie etwaiger nachfolgender Resolutionen.

Die Integrationsphase wird in mehreren Etappen umgesetzt, wobei der Einführungszeitpunkt von der Gruppe abhängt, der der Steuerpflichtige angehört. Die Bildung der einzelnen Steuerpflichtigengruppen richtet sich nach dem Jahresumsatz.

Am 28. Juni 2024 gab die ZATCA die Kriterien für die dreizehnte Gruppe von Steuerpflichtigen bekannt, die die zweite Phase des E-Rechnungs-Systems erfüllen müssen. Zu dieser Gruppe zählen Steuerpflichtige mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen von mehr als 7 Mio. SAR in den Jahren 2022 oder 2023.

Steuerpflichtige, die dieses Kriterium erfüllen, haben sechs Monate, also bis zum 1. Januar 2025, Zeit, um die Integration ihrer E-Rechnungs-Lösungen in die FATOORA-Plattform vorzubereiten.

Mit dem neuen E-Rechnungs-System wurden zwei Rechnungsarten eingeführt:

  1. Steuerrechnungen (Tax Invoices) für B2B-Umsätze,
  2. Vereinfachte Steuerrechnungen (Simplified Tax Invoices) für B2C-Umsätze.

Die Umsatzsteuer-Registrierungsnummer des Käufers ist bei Steuerrechnungen verpflichtend, sofern der Käufer ein registrierter Steuerpflichtiger ist, während der QR-Code optional ist. Bei vereinfachten Steuerrechnungen ist hingegen die Erzeugung eines QR-Codes durch die E-Rechnungs-Lösung des Steuerpflichtigen gemäß den ZATCA-Spezifikationen verpflichtend.

Fazit

Die Einführung der FATOORA-Plattform und der E-Rechnungs-Vorschriften ist Teil des Regierungsprogramms VISION 2030, das unter anderem eine stärkere wirtschaftliche Diversifizierung anstrebt.

Da jede Gruppe nacheinander in die zweite Phase des Umsetzungsplans einbezogen wird, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihr E-Rechnungs-System die Anforderungen für die Integration in die FATOORA-Plattform erfüllt und dass die von ihnen ausgestellten Rechnungen die erforderlichen Elemente enthalten.

Quelle: Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA)