Der South African Revenue Service (SARS) hat einen umfassenden und detaillierten Umsatzsteuer-Leitfaden für Unternehmer veröffentlicht, der zentrale Begriffe, Definitionen und Regeln erläutert. Der Leitfaden enthält sowohl grundlegende Informationen – etwa was die Mehrwertsteuer ist und wie sie funktioniert – als auch detailliertere Angaben zur umsatzsteuerlichen Registrierung, zum Steuerzeitraum, zur Buchführungsgrundlage, zu Zeitpunkt und Wert der Lieferung, zu steuerpflichtigen Umsätzen, zu Strafen und Zinsen und vielem mehr.
Wesentliche Grundsätze der Mehrwertsteuer
Wie im Umsatzsteuer-Leitfaden ausgeführt, müssen alle ausgewiesenen, beworbenen, kommunizierten und letztlich berechneten Preise den anwendbaren Mehrwertsteuersatz enthalten. Da es in Südafrika zwei Arten von Mehrwertsteuersätzen gibt – den Regelsatz von 15 % und den Nullsatz –, bezieht sich der erste Grundsatz hauptsächlich auf die Pflicht, in allen Preisen den Regelsatz von 15 % zu berücksichtigen.
Darüber hinaus erinnert der Umsatzsteuer-Leitfaden die Unternehmer an ihre Pflicht, die Mehrwertsteuer nach korrektem Abzug der Vorsteuer und sonstiger Abzüge einzuziehen und an den Staat abzuführen. Der Leitfaden betont zudem die Bedeutung der fristgerechten Zahlung der Mehrwertsteuer als einen der wichtigsten Grundsätze, vor allem um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Zudem hebt der Leitfaden hervor, wie wichtig es ist, korrekte und ordnungsgemäße Unterlagen als Nachweis für jegliche Vorsteuer oder sonstige zulässige Abzüge aufzubewahren. Neben der Aufbewahrung von Belegen müssen Unternehmer alle Aufzeichnungen gemäß den Regeln zur fünfjährigen Aufbewahrungsfrist aufbewahren.
Nach den Mehrwertsteuervorschriften und als einer der wesentlichen Grundsätze können Waren, die an Kunden außerhalb Südafrikas ausgeführt werden, mit 0 % Mehrwertsteuer berechnet werden. Der Umsatzsteuer-Leitfaden erläutert außerdem, in welchen Fällen der Regelsteuersatz und in welchen der Nullsatz anzuwenden ist, sowie die festgelegten Ausnahmen von diesen Regeln.
Nach den Mehrwertsteuervorschriften müssen Unternehmer alle für die umsatzsteuerliche Registrierung erforderlichen Änderungen – etwa einen Wechsel des Vertreters, der Geschäftsadresse, der Bankverbindung, des Firmennamens oder Ähnliches – innerhalb von 21 Tagen nach der Änderung mitteilen.
Alle Mehrwertsteuerzahlungen können elektronisch über das staatliche eFiling-Portal oder per elektronischer Banküberweisung erfolgen.
Fazit
Der vom SARS bereitgestellte Umsatzsteuer-Leitfaden für Unternehmer ist eine wertvolle Informationsquelle für alle in- und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen, die in Südafrika steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Er stellt alle wesentlichen Mehrwertsteuerregeln und -vorschriften klar.
Alle Unternehmer sollten Zeit und Personal darauf verwenden, die Vorschriften gründlich zu analysieren und zu verstehen, um die Einhaltung des Mehrwertsteuerrechts zu erreichen. Andernfalls drohen ihnen festbetragsbezogene und prozentuale Strafen sowie Zinsen.
Quelle: VAT 404 Guide for Vendors

