Am 17. August 2026 veröffentlichte der South African Revenue Service (SARS) sein VAT Modernisation Consultation Paper und legte darin Pläne dar, die Umsatzsteuerverwaltung und -meldung in Südafrika grundlegend umzugestalten. Im Mittelpunkt der Konsultation steht ein stärker digitalisiertes Umsatzsteuersystem, das auf E-Rechnung, Interoperabilität zwischen Unternehmenssystemen und SARS sowie digitaler Meldung aufbaut.
Überblick über die geplanten Änderungen
Die vorgeschlagenen Änderungen würden ein vollständig digitales Rahmenwerk für die Umsatzsteuer-Compliance einführen, das auf E-Rechnung, digitaler Meldung und sicherem Datenaustausch zwischen Unternehmen, Dienstleistern und SARS beruht. Nach dem vorgeschlagenen E-Rechnungssystem müssten Steuerpflichtige strukturierte, maschinenlesbare Rechnungen auf Basis eines vorgegebenen Datenmodells ausstellen. E-Rechnungen müssten Standards wie EN 16931 CIUS, UN/CEFACT Cross-Industry Invoice oder Peppol PINT BIS entsprechen.
Das Modell der digitalen Meldung würde verlangen, dass Umsatzsteuer-Transaktionsdaten, einschließlich der in E-Rechnungen enthaltenen Angaben, nahezu in Echtzeit elektronisch an SARS übermittelt werden. Dies würde kontinuierliche Transaktionskontrollen (continuous transaction controls) ermöglichen, sodass Umsatzsteuerdaten etwa zum Zeitpunkt des Umsatzes geprüft und gemeldet werden können, statt nur über periodische Umsatzsteuererklärungen.
Das Rahmenwerk würde auf einem dezentralen Modell beruhen, bei dem mehrere akkreditierte Dienstleister als Access Points fungieren. Diese Dienstleister würden E-Rechnungen und relevante Umsatzsteuerdaten prüfen, freigeben und übermitteln. SARS würde einen ausgewählten Teil der Informationen erhalten – vor allem für das Risikomanagement, vorausgefüllte Umsatzsteuererklärungen und möglicherweise künftig eine automatisierte Veranlagung.
Der vorgeschlagene Fahrplan zur Umsatzsteuer-Modernisierung würde schrittweise in fünf Phasen umgesetzt, beginnend 2026/2027 und mit dem Ziel einer verpflichtenden Einführung ab 2030. SARS führt derzeit Konsultationen mit den Beteiligten durch; interessierte Kreise sind eingeladen, ihre Rückmeldung bis zum 16. Oktober 2026 einzureichen. Anschließend will SARS Verordnungsentwürfe, technische Spezifikationen und Leitlinien veröffentlichen, die Bereiche wie Registrierung, System-Onboarding und laufende Compliance-Anforderungen abdecken.
Fazit
Die Umsatzsteuer-Modernisierung von SARS markiert einen grundlegenden Wandel hin zu einer Steuer-Compliance in Echtzeit in Südafrika. Mit dem Übergang zu verpflichtender E-Rechnung und digitaler Meldung will das Rahmenwerk durch automatisierte Prüfung und sicheren Datenaustausch Transparenz und Effizienz erhöhen. Eine fristgerechte Rückmeldung bietet den Beteiligten eine entscheidende Gelegenheit, die endgültigen Verordnungen und technischen Spezifikationen mitzugestalten, die die Zukunft der Umsatzsteuerverwaltung bestimmen werden.

