Sri Lanka verschiebt die Einführung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen auf Juli 2026
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Im Februar 2025 stellte das srilankische Finanzministerium die Haushaltsrede 2025 vor, in der unter anderem die Einführung der Mehrwertsteuer für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen angekündigt wurde. Die ursprünglich für Oktober 2025 geplante Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen wurde nun zum zweiten Mal verschoben.
Neuer Termin für die Einführung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen
Im vergangenen September kündigte die srilankische Regierung an, die Einführung der Mehrwertsteuer für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen von Oktober 2025 auf den 1. April 2026 zu verschieben. Hauptgründe für diese Verschiebung waren Anträge von nicht ansässigen Dienstleistern sowie das Ergebnis von Gesprächen mit dem IWF, in denen beide Seiten Bedenken hinsichtlich spezifischer praktischer Compliance-Fragen äußerten.
Am 31. März 2026 veröffentlichte die Steuerbehörde eine Mitteilung, in der sie Steuerpflichtige darüber informierte, dass die Einführung der Mehrwertsteuer auf die Erbringung von Dienstleistungen über elektronische Plattformen durch nicht ansässige Dienstleister erneut auf den 1. Juli 2026 verschoben wurde. In einer kurzen Bekanntmachung erklärte die Steuerbehörde, dass der geänderte Zeitplan weiterhin von der Verabschiedung einer formellen Änderung des Mehrwertsteuergesetzes abhängig sei.
Aus praktischer Sicht fallen nicht ansässige Anbieter digitaler oder plattformbasierter Dienstleistungen, einschließlich Streaming, SaaS oder Online-Marktplätze, weiterhin nicht unter die Mehrwertsteuer und sind noch nicht verpflichtet, sich für diese Dienstleistungen zu registrieren, die srilankische Mehrwertsteuer zu erheben oder abzuführen.
Fazit
Einerseits bekräftigt die Entscheidung, die Einführung der 18-prozentigen Mehrwertsteuer für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen zu verschieben, die Absicht der srilankischen Regierung, die digitale Wirtschaft mit Mehrwertsteuer zu belasten. Gleichzeitig zeigt die erneute Verschiebung der Umsetzung, dass die effektive Einführung solcher Maßnahmen ohne einen klaren Rechtsrahmen und praktische Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sollten weiterhin auf weitere Mitteilungen und Leitlinien der Steuerbehörde achten.
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