Das taiwanesische Finanzministerium hat einen 60-tägigen Konsultationszeitraum zu den Umsatzsteueränderungen am Entwurf der Finanz- und Steuerverordnung eröffnet. Alle interessierten Parteien können sich zu den vorgeschlagenen Änderungen äußern, die unter anderem eine Anhebung des Umsatzsteuer-Schwellenwerts für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen vorsehen. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Umsatz- und Nicht-Umsatzsteuer auf Geschäftstätigkeiten endet am 24. Februar 2025.

Auswirkungen auf nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen

Nach den vorgeschlagenen Regeln müssen sich ausländische Unternehmen, die digitale oder elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in Taiwan erbringen, für die Umsatzsteuer registrieren, sobald sie den neuen Schwellenwert von 600.000 TWD (rund 18.100 USD) überschreiten. Dies ist eine Erhöhung um 120.000 TWD (rund 3.600 USD) gegenüber dem aktuellen Schwellenwert von 480.000 TWD (rund 14.500 USD).

Sobald sie offiziell verabschiedet und veröffentlicht sind, gelten die neuen Regeln für alle nicht ansässigen Einheiten, einschließlich jeder Institution, Organisation oder sonstigen Einheit, die keine feste Niederlassung in Taiwan hat und Lieferungen bzw. Leistungen an taiwanesische Verbraucher über das Internet oder andere digitale Netzwerke erbringt.

Bis der neue Schwellenwert in Kraft tritt, müssen sich alle nicht ansässigen Steuerpflichtigen, die digitale Dienstleistungen oberhalb des derzeit geltenden Schwellenwerts von 480.000 TWD erbringen, registrieren, Umsatzsteuer berechnen, erheben und abführen sowie Umsatzsteuererklärungen einreichen.

Fazit

Die Änderung des Umsatzsteuer-Schwellenwerts resultiert aus der Entscheidung des Finanzministeriums, den monatlichen Schwellenwert der Geschäftssteuer für den Verkauf digitaler Dienstleistungen durch nicht ansässige Anbieter an taiwanesische Verbraucher von 40.000 NTD auf 50.000 NTD anzuheben, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat.

Alle ausländischen Dienstleister sollten die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Änderung verfolgen und sich bei Bedarf zu den vorgeschlagenen Änderungen äußern. Zudem sollten alle diesen Regeln unterliegenden Steuerpflichtigen ihre Jahresumsätze prüfen und feststellen, ob sie sich in Taiwan unabhängig vom Ausgang der vorgeschlagenen Änderungen für die Umsatzsteuer registrieren müssen.

Quelle: Deloitte, Bloomberg