Nachdem das thailändische Kabinett beschlossen hatte, die Erhebung der Umsatzsteuer (VAT) auf geringwertige eingeführte Waren zuzulassen, verabschiedete es einen weiteren Gesetzentwurf, der die Zuständigkeit des Steuergerichts auf die Prüfung strafrechtlicher Verfahren in Steuer- und Zollsachen ausweitet.
Der Hauptzweck dieser Änderung besteht darin, alle straf-, zivil-, steuer- und zollrechtlichen Verfahren unter die Zuständigkeit eines einzigen Gerichts zu stellen, wo sie mit der entsprechenden Fachkenntnis und dem nötigen Verständnis bearbeitet werden.
Zentrale Aspekte des Gesetzentwurfs
Die geltenden Regeln in Thailand sehen vor, dass Steuersachen in die Zuständigkeit des zentralen Steuergerichts fallen, das auf Steuerrecht, Steuerbuchhaltung und Doppelbesteuerungsabkommen spezialisiert ist. Strafrechtliche Steuerverfahren fallen jedoch in die Zuständigkeit der Strafgerichte, die nicht auf solche Fälle spezialisiert sind – insbesondere angesichts der Unterschiede zwischen Steuerdelikten und anderen Arten von Straftaten.
Das Steuergericht wird künftig alle straf- und zivilrechtlichen Verfahren in Steuerfragen bearbeiten. Darüber hinaus werden alle in die Zuständigkeit des Steuergerichts fallenden strafrechtlichen Steuerverfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bei anderen Gerichten anhängig sind, zur weiteren Bearbeitung an das Steuergericht übergeben.
Obwohl das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt hat, ist der Abstimmungs- und Verabschiedungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die nächsten Schritte in diesem Verfahren bestehen darin, dass das Repräsentantenhaus und der Senat den Entwurf prüfen und genehmigen. Sobald beide gesetzgebenden Organe den Entwurf gebilligt und angenommen haben, ist der letzte Schritt die Veröffentlichung im Amtsblatt (Official Gazette).
Fazit
Dieser Gesetzentwurf hat erhebliche Auswirkungen auf das thailändische Gerichtssystem und auf alle an Steuer- und Zollverfahren beteiligten Parteien. Er ermöglicht es ihnen, ihre Fälle vor einem einzigen Gericht zu klären, das befugt ist, sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Steuer- und Zollfragen zu entscheiden, was den Ablauf vereinfacht.
Quelle: Baker McKenzie

