Nachdem beschlossen worden war, die Erhebung der Umsatzsteuer (USt.) auf geringwertige eingeführte Waren zuzulassen, billigte das thailändische Kabinett einen weiteren Gesetzentwurf, der die Zuständigkeit des Steuergerichts (Tax Court) auf die Prüfung strafrechtlicher Fälle in Steuer- und Zollangelegenheiten ausweitet.

Der Hauptzweck dieser Änderung besteht darin, alle straf-, zivil-, steuer- und zollrechtlichen Fälle der Zuständigkeit eines einzigen Gerichts zu unterstellen, wo sie mit der entsprechenden Fachkenntnis und dem nötigen Verständnis behandelt werden.

Zentrale Aspekte des Gesetzentwurfs

Nach den geltenden Regeln in Thailand fallen Steuerfälle in die Zuständigkeit des zentralen Steuergerichts, das auf Steuerrecht, Steuerbuchhaltung und Doppelbesteuerungsabkommen spezialisiert ist. Strafrechtliche Steuerfälle fallen jedoch in die Zuständigkeit der Strafgerichte, die nicht auf diese Fälle spezialisiert sind – insbesondere angesichts der Unterschiede zwischen Steuerdelikten und anderen Arten von Straftaten.

Das Steuergericht wird alle straf- und zivilrechtlichen Fälle in Steuerangelegenheiten behandeln. Darüber hinaus werden alle strafrechtlichen Steuerfälle, die in die Zuständigkeit des Steuergerichts fallen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bei anderen Gerichten anhängig sind, zur weiteren Bearbeitung an das Steuergericht übergeben.

Obwohl das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt hat, laufen das Abstimmungs- und Verabschiedungsverfahren noch. Die nächsten Schritte in diesem Verfahren bestehen darin, dass das Repräsentantenhaus und der Senat den Gesetzentwurf prüfen und billigen. Sobald beide Gesetzgebungsorgane den Entwurf gebilligt und verabschiedet haben, ist der letzte Schritt die Veröffentlichung im Amtsblatt (Official Gazette).

Fazit

Dieser Gesetzentwurf hat erhebliche Auswirkungen auf das thailändische Gerichtssystem und alle an Steuer- und Zollfällen beteiligten Parteien. Er ermöglicht es ihnen, ihre Fälle vor einem einzigen Gericht beizulegen, das befugt ist, sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Fällen im Zusammenhang mit Steuer- und Zollfragen tätig zu werden, was das Verfahren unkomplizierter macht.

Quelle: Baker McKenzie