USt. in Dänemark – zwei Arten von Sätzen
In Dänemark gibt es zwei Arten von USt.-Sätzen:
- Standard-USt.-Satz,
- Null-USt.-Satz.
Wie hoch ist die USt. in den Regionen Dänemarks?
Das Königreich Dänemark besteht aus drei Teilen: Dänemark, Grönland und den Färöern. Grönland und die Färöer sind jedoch selbstverwaltete Regionen, die nicht den dänischen USt.-Vorschriften unterliegen.
Schwellenwert für die USt.-Registrierung
Das dänische USt.-Recht, offizielle Leitfäden der Steuerverwaltung und auf Behördenwebsites verfügbare Daten liefern wesentliche Informationen zum Schwellenwert für die USt.-Registrierung.
Die Vorschriften sehen vor, dass der Schwellenwert für die USt.-Registrierung für inländische Steuerpflichtige 50.000 DKK in 12 Monaten beträgt. Die dänischen USt.-Vorschriften enthalten hingegen keinen Schwellenwert für ausländische Steuerpflichtige.
Die EU-harmonisierten USt.-Vorschriften sind im dänischen USt.-Rechtsrahmen umgesetzt und legen damit den Schwellenwert für die USt.-Registrierung von 10.000 EUR für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen fest. Wie in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt für Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen außerhalb der EU kein Registrierungsschwellenwert.
Die EU-USt.-Sonderregelung für KMU steht in Dänemark nur Steuerpflichtigen offen, die im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr den dänischen USt.-Schwellenwert von 50.000 DKK und den EU-weiten Schwellenwert von 744.750 DKK (entspricht 100.000 EUR) nicht überschreiten.
Arten steuerpflichtiger Tätigkeiten in Dänemark
Mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten sind nach dem dänischen USt.-Recht steuerpflichtig, wenn sie selbständig von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Dazu gehören die entgeltliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf dänischem Gebiet, der Empfang von unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Dienstleistungen durch einen Steuerpflichtigen in Dänemark sowie die Aus- und Einfuhr von Waren.
Ablauf der USt.-Registrierung
Die USt.-Registrierung in Dänemark erfolgt bei der dänischen Steuerbehörde (SKAT). Sie umfasst mehrere Schritte, die sich für inländische und ausländische Steuerpflichtige, etwa US-Unternehmen, geringfügig unterscheiden.
USt.-Registrierung in Dänemark für inländische Unternehmen
Damit Unternehmen als inländisch gelten, müssen sie entweder dort gegründet sein, dort ihre wesentliche Geschäftsleitung oder zentrale Verwaltung haben oder über ausreichende personelle oder technische Ressourcen verfügen. Sobald inländische Unternehmen den USt.-Schwellenwert von 50.000 DKK in Dänemark überschreiten, müssen sie sich für die USt. registrieren. Sie können sich in Dänemark jedoch auch freiwillig für die USt. registrieren. Der Vorgang erfolgt in drei Schritten.
Der erste Schritt besteht darin, das Unternehmen auf dem Behördenportal Virk für die USt. zu registrieren. Nach der Registrierung muss das Unternehmen das Registrierungsformular ausfüllen und schließlich die Nutzung des Behördendienstes MitID Erhverv bzw. MitID für Unternehmen bestätigen.
USt.-Registrierung in Dänemark für ausländische Unternehmen
Der Registrierungsprozess für ausländische Unternehmen ähnelt dem für inländische Unternehmen. Ausländische Unternehmen, insbesondere solche außerhalb der EU, müssen jedoch unter Umständen zusätzliche Unterlagen vorlegen, um diesen Prozess abzuschließen. Zudem müssen Unternehmen aus Drittländern in der Regel einen Fiskalvertreter benennen, um die USt.-Registrierung abzuschließen und andere USt.-Compliance-Angelegenheiten zu erledigen.
USt.-Erklärungen in Dänemark
Alle Steuerpflichtigen, die USt.-pflichtige Tätigkeiten ausüben und in Dänemark für die USt. registriert sind, müssen monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche USt.-Erklärungen abgeben. USt.-Erklärungen werden auch dann abgegeben, wenn keine USt.-Umsätze vorliegen. Dies wird als Nullmeldung oder nulindberetning bezeichnet.
Meist geben Steuerpflichtige vierteljährlich oder halbjährlich ab. Welche Art von USt.-Erklärung einzureichen ist, hängt vom jährlichen USt.-pflichtigen Umsatz ab. Eine halbjährliche USt.-Erklärung ist somit fällig, wenn der Umsatz weniger als 5 Millionen DKK beträgt. Neu gegründete Unternehmen und solche mit einem Umsatz zwischen 5 Millionen DKK und 50 Millionen DKK geben ihre USt.-Erklärungen vierteljährlich ab. Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen DKK reichen monatliche Erklärungen ein.
Halbjährliche USt.-Erklärungen werden Anfang September und März eingereicht, vierteljährliche Erklärungen hingegen Anfang März, Juni, September und Dezember. Die Abgabefrist für monatliche USt.-Erklärungen ist der 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats.
Strafen bei Nichtabgabe der Steuererklärung
Steuerpflichtige, die sich nicht für die USt. registrieren, eine USt.-Erklärung verspätet abgeben oder dieser Pflicht gänzlich ausweichen, müssen mit von der dänischen Steuerverwaltung verhängten Strafen und Bußgeldern rechnen. Wer seine USt.-Erklärungen nicht fristgerecht abgibt, erhält von der Steuerverwaltung einen Schätzbescheid über die geschuldete USt. Die Strafe hierfür bzw. die Kosten für die Schätzarbeit der Steuerverwaltung betragen 1.400 DKK für jeden Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige säumig ist.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die öffentliche Leistungen beziehen, diese verlieren und weitere Leistungen bei Beantragung verweigert bekommen. Zu den weiteren Sanktionen zählen die zwangsweise Abmeldung von Unternehmen und strafrechtliche Verfahren.
USt.-Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Electronically Supplied Services (ESS) werden auf EU-Ebene durch die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG als Dienstleistungen definiert, die über das Internet oder andere digitale Netze erbracht werden. Ein weiteres wesentliches Merkmal von ESS ist ihre ausdrückliche Abhängigkeit von Automatisierung und minimalem bis gar keinem menschlichen Eingreifen.
Als EU-Mitgliedstaat hat Dänemark die Definition von ESS in seinen nationalen Regelungsrahmen übernommen. Damit folgt Dänemark dem EU-Prinzip des Binnenmarkts und hilft allen Marktteilnehmern, die Steuervorschriften leichter einzuhalten.
Allerdings gibt es zwischen den EU-Ländern einige, vor allem terminologische Unterschiede hinsichtlich der ESS. Deshalb werden EU-weit mehrere Begriffe für ESS verwendet, etwa digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen. Das kann zu Verwirrung führen, meint aber dieselben Dienstleistungen. Wichtig ist auch, dass die Steuerbarkeitsregeln für ESS dieselben sind wie auf EU-Ebene.
Steuerbarkeitsregeln für ESS:
Das E-Commerce-Paket 2021 reformierte die EU-E-Commerce- und ESS-Landschaft und vereinheitlichte die Regeln für alle EU-Länder. Es brachte bedeutende Änderungen und Steuerbarkeitsregeln für B2B- und B2C-Leistungen von ESS sowie für Fernverkäufe von Waren.
Die Regeln für die Business-to-Business- bzw. B2B-Leistung von ESS sehen vor, dass sich der Ort der Leistung nach den allgemeinen Regeln zum Ort der Leistung bestimmt. Für die B2C-Leistung von ESS, auch als Business-to-Consumer-Transaktion bekannt, bestimmt sich der Ort der Leistung nach dem Wohnsitz des Verbrauchers.
In Bezug auf die Fernverkäufe von Waren und ESS führte die E-Commerce-Reform den Schwellenwert von 10.000 EUR ein, um zu bestimmen, welcher USt.-Satz anwendbar ist. Anbieter, deren Jahresumsatz in der EU den Schwellenwert überschreitet, müssen den USt.-Satz nach dem Bestimmungslandprinzip anwenden. Genauer gesagt gilt der USt.-Satz des Landes, in dem der Käufer ansässig ist, z. B. der USt.-Satz Dänemarks.
Bleiben die Anbieter unter dem Schwellenwert, können sie entweder den USt.-Satz ihres eigenen Landes anwenden oder sich für eine der One-Stop-Shop-Regelungen (OSS) registrieren.
Wie hoch ist die USt. in Dänemark auf ESS?
Der USt.-Satz Dänemarks für ESS beträgt 25 %.
E-Commerce-Regeln
Der EU-E-Commerce-Rahmen erfuhr 2021 bedeutende Änderungen, als die EU-Gremien neue, in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegte Regeln umsetzten. Diese Regeln definierten den EU-E-Commerce-Markt bewusst neu und wirkten sich nicht nur auf Unternehmen in der EU aus, sondern auch auf solche in Drittländern und -gebieten.
Eine der bemerkenswertesten Änderungen ist die Einführung des Schwellenwerts von 150 EUR für in Sendungen aus Drittländern eingeführte Waren. Zudem verringerte die Abschaffung des Schwellenwerts für innergemeinschaftliche Fernverkäufe die finanziellen und administrativen Belastungen für E-Commerce-Unternehmen erheblich.
Vor Einführung des einheitlichen EU-Schwellenwerts hatte jedes EU-Land seinen eigenen Schwellenwert. Dies stellte für alle Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar, da sie die Schwellenwerte in jedem EU-Land einhalten mussten. Deshalb beschlossen die EU-Regulierungsbehörden, diese Praxis abzuschaffen und den einheitlichen EU-weiten Schwellenwert einzuführen.
Am 1. Juli 2021 verabschiedeten die EU-Regulierungsbehörden wesentliche Änderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere an den für den E-Commerce-Sektor relevanten Abschnitten. Diese Änderungen sollten die Herausforderungen bei der USt.-Compliance für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten verringern.
Die neuen Regeln betrafen auch Online-Marktplätze und Betreiber digitaler Plattformen. Die EU-Gesetzgeber erlegten diesen Betreibern neue Pflichten und Verantwortlichkeiten auf und unterwarfen sie den Regelungen zum fiktiven Lieferer. Nach dieser Regelung sind die Plattformbetreiber in bestimmten Situationen für das Einziehen und Abführen der USt. anstelle des zugrunde liegenden Lieferers verantwortlich.
Auch der 2015 eingeführte Mini One Stop Shop (MOSS) wurde erheblich geändert und zu einem effizienteren, einheitlichen Meldesystem namens One Stop Shop (OSS) weiterentwickelt. Neben der Neudefinition der beiden bestehenden Regelungen, der EU- und der Nicht-EU-Regelung, wurde als dritte die Import-One-Stop-Shop-Regelung (IOSS) eingeführt.
Der OSS mit erweitertem Meldeumfang umfasst somit drei Regelungen:
- EU-Regelung,
- Nicht-EU-Regelung,
- Einfuhrregelung.
USt.-Meldungen in der EU
Steuerpflichtige in Dänemark müssen Zusammenfassende Meldungen, bekannt als EC Sales List, und Intrastat-Berichte einreichen.
EC Sales List
Die EC Sales List (ESL) ist eine Art Steuererklärung, die alle Angaben zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen an eine andere USt.-registrierte steuerpflichtige Person in einem EU-Land enthält. Sie umfasst Informationen zu jedem USt.-registrierten Kunden. Die ESL wird monatlich oder vierteljährlich elektronisch eingereicht. Wird sie über das Portal IDEP.web der Steuerverwaltung eingereicht, kann sie zusammen mit einem Intrastat-Bericht abgegeben werden. Die übliche Abgabehäufigkeit ist monatlich, und die ESL ist bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats einzureichen.
Intrastat
Intrastat-Berichte sind statistische Berichte über die Lieferung von Waren in ein und aus einem anderen EU-Land. Die über Intrastat-Berichte erhobenen Daten werden mit europäischen und internationalen Institutionen geteilt, darunter Eurostat, die Vereinten Nationen und der Internationale Währungsfonds. Steuerpflichtige müssen Intrastat-Berichte einreichen, wenn ihre Einfuhren aus bzw. Ausfuhren in ein anderes EU-Land über 41 Millionen DKK bzw. 11,3 Millionen DKK liegen.
Digitale Meldung
Inländische Unternehmen
Derzeit sind in Dänemark nur verpflichtende B2G-E-Rechnungsanforderungen festgelegt, die über das Behördenportal NemHandel ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass es keine B2B- oder B2C-E-Rechnungsvorschriften gibt. Nach dem Buchführungsgesetz von 2022 müssen Unternehmen jedoch sicherstellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen senden und empfangen, diese sowie andere relevante Informationen und Dokumente elektronisch speichern und den Datenaustausch über eine SAF-T-Datei unterstützen können.
Nicht ansässige Unternehmen
Für nicht ansässige Steuerpflichtige, z. B. Unternehmen, gelten dieselben E-Rechnungsvorschriften wie für inländische. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen jedoch nicht ansässige Unternehmen, die in Dänemark für USt.-Zwecke registriert sind und deren Umsatz aus Tätigkeiten in Dänemark in zwei aufeinanderfolgenden Jahren – beginnend mit 2024 und 2025 – den Schwellenwert von 300.000 DKK (rund 40.000 EUR) überschreitet, den dänischen Anforderungen an die digitale Buchführung.

