Der chilenische Steuerdienst (SII) hat eine Steuermitteilung veröffentlicht, in der die steuerliche Behandlung einer digitalen Plattform klargestellt wird, die als Vermittler zwischen Kunden, die gerichtliche Zustellungsdienste benötigen, und den gerichtlichen Zustellungsbeamten, die sie erbringen, auftritt. Der SII erläutert, wie der Geldfluss angesichts der besonderen Umstände des Falls zu behandeln ist, indem er zwischen durchlaufenden Zahlungen und den tatsächlichen Einnahmen der Plattform unterscheidet.

Wirtschaftliche Substanz vor rechtlicher Form

Die digitale Plattform erbringt keine juristischen Dienstleistungen. Stattdessen bringt sie Rechtsanwälte und Kanzleien (Kunden) mit gerichtlichen Zustellungsbeamten zusammen. Die gerichtlichen Zustellungsbeamten legen den Preis fest, die Kunden fordern die Leistung über die Plattform an, und die digitale Plattform zieht die gesamte Zahlung ein. Sobald sie die Zahlung des Kunden eingezogen hat, leitet die Plattform den größten Teil davon an die gerichtlichen Zustellungsbeamten weiter und behält eine Provision von 15 % ein.

Der SII erläuterte, dass aus steuerlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wie dieser Geldfluss zu behandeln ist. Aus dieser Perspektive spiegelt die Tatsache, dass die Plattform 100 % der Zahlung einzieht, nicht die tatsächliche wirtschaftliche Substanz der Transaktion wider. In Wirklichkeit stellen nur 15 % die Einnahmen der Plattform für Makler- oder Vermittlungsdienste dar, die der Umsatzsteuer unterliegen. Die verbleibenden 85 % gehören den gerichtlichen Zustellungsbeamten als Entgelt für ihre eigenen umsatzsteuerbefreiten Leistungen.

Genauer gesagt gelten die verbleibenden 85 % als Einkommen der Empfänger, die es nach den Regeln der persönlichen Einkommensteuer als berufliche Einkünfte zu erklären haben. Folglich sind sie dafür verantwortlich, dem Kunden für ihren Teil der Leistung ihre eigenen Rechnungen unmittelbar auszustellen.

Als Ergebnis der Schlussfolgerung des SII sollte die digitale Plattform Umsatzsteuerdokumente nur für ihre Provision ausstellen, während die über sie an die gerichtlichen Zustellungsbeamten weitergeleitete Zahlung als durchlaufender Betrag und nicht als Einnahme behandelt wird. Der SII stellte zudem klar, dass die Plattform Gutschriften ausstellen sollte, um ihre ursprünglichen Rechnungen zu stornieren und so das Umsatzsteuerdokument zu berichtigen, das irrtümlich über den gesamten Transaktionsbetrag statt nur über ihre eigene Provision ausgestellt wurde.

Fazit

Die Auslegung des SII schafft Klarheit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Plattformen zur Vermittlung gerichtlicher Dienstleistungen und bietet wertvolle Orientierung für andere Betreiber digitaler Plattformen mit ähnlichen Geschäftsmodellen. Die Mitteilung dient als praktische Referenz für digitale Vermittler, die ihre steuerpflichtigen Einnahmen korrekt bestimmen und sicherstellen möchten, dass ihre Umsatzsteuerdokumentation die wirtschaftliche Substanz ihrer Transaktionen widerspiegelt und nicht die im Namen Dritter eingezogenen Bruttobeträge.

Quelle: Chilenischer Steuerdienst (SII)