Nach der Ankündigung des Jahressteuergesetzes Deutschlands, das mehrere wichtige steuerliche Änderungen vorschlug, haben das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Der Plan umfasst Dutzende von Maßnahmen, die darauf abzielen, effektivere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden aufzubauen, das Fachwissen von Bund und Ländern zu bündeln, Daten zu analysieren sowie die Abschreckung und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen.

Wie Deutschland Steuerkriminalität bekämpfen will

Einer der zentralen Schritte zur Stärkung des Kampfes gegen Steuer- und Finanzkriminalität ist die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit dem Zoll. Das Gemeinsame Zentrum wird Steuerfahnder aus den deutschen Bundesländern und Finanzermittler des Zolls unter einem Dach zusammenführen und einen besser koordinierten Ansatz bei Ermittlungen, dem Informationsaustausch und der Bündelung von Fachwissen ermöglichen.

Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Einrichtung eines Datenanalysezentrums der Steuerbehörden, das Bundes- und Landesbehörden den behördenübergreifenden Zugriff auf steuerliche Informationen und deren Auswertung ermöglicht. Das Datenanalysezentrum wird alle relevanten Daten auf einer zentralen Plattform zusammenführen und es Ermittlern ermöglichen, Verbindungen zwischen Steuerpflichtigen, Transaktionen und möglichen Betrugsmodellen effizienter zu erkennen.

Es werden KI-gestützte Analysewerkzeuge entwickelt, um verdächtige Muster in Finanzdaten zu erkennen. Zudem wird ein neues Mehrwertsteuer-Meldesystem (MwSt.) eingeführt, um Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, insbesondere betrügerische Erstattungsanträge und Karussellgeschäfte (Missing-Trader-Betrug).

Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchführungsunterlagen auf 15 Jahre und die Verpflichtung, steuerrelevante Daten auf in Deutschland befindlichen Spiegelservern zu speichern. Darüber hinaus wird für bargeldintensive Branchen ein verpflichtendes elektronisches Kassensystem eingeführt, um nicht angemeldete Umsätze und bargeldbasierte Steuerhinterziehung zu verringern.

Deutschland plant zudem, die Strafen für organisierte und besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung zu verschärfen. Dazu gehört die Anhebung der Freiheitsstrafen für schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität auf 15 Jahre sowie die Neueinstufung schwerer Steuerdelikte als Verbrechen, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Darüber hinaus werden sich Steuerprüfungen zunehmend auf einen risikobasierten Ansatz stützen, der durch bessere Datenanalyse unterstützt wird. Anstatt alle Unternehmen gleich intensiv zu prüfen, werden die Behörden verbesserte Datenquellen nutzen, um Steuerpflichtige mit höheren Risikoindikatoren zu identifizieren.

Fazit

Der Aktionsplan der deutschen Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung der Steuergerechtigkeit, zur Bekämpfung illegaler wirtschaftlicher Aktivitäten und zur Verbesserung der Durchsetzungsfähigkeiten. Neben den Reformen im Bereich der Steuerkriminalität werden mehrere zusätzliche Maßnahmen eingeführt, um die Kapazitäten der für die Ermittlung von Finanzvergehen zuständigen Behörden zu stärken. Zusammengenommen sollen diese Maßnahmen es Kriminellen erschweren, illegale Gelder zu verbergen, Arbeitsmärkte auszubeuten oder internationale Finanzkanäle zu nutzen, um einer Entdeckung zu entgehen.