Die australische Steuerbehörde (Australian Taxation Office, ATO) hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie alle GST-registrierten Steuerpflichtigen an die Regeln und Vorschriften zur GST und zu den Kraftstoffsteuergutschriften (fuel tax credits) sowie an die Fristen für deren Geltendmachung erinnert. Zudem betonte die ATO, dass die GST-Gutschriften die GST ausgleichen, die Steuerpflichtige bei Abgabe einer Geschäftstätigkeitserklärung (business activity statement, BAS) zu zahlen haben.
GST-Gutschriftsfristen und Folgen verspäteter Anträge
Nur GST-registrierte Steuerpflichtige können eine Gutschrift für die GST geltend machen, die in den Preisen für betrieblich genutzte Leistungen enthalten ist. Diese gezahlte GST wird auch als Vorsteuergutschrift (input tax credit) bezeichnet,
GST-registrierte Steuerpflichtige haben eine vierjährige Frist für Gutschriften. Wird die GST-Gutschrift nicht innerhalb von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der maßgeblichen BAS geltend gemacht, erlischt der Anspruch auf die GST-Gutschrift. Auch wenn Steuerpflichtige Änderungen zur ursprünglichen BAS oder einen Antrag auf verbindliche Auskunft (private ruling) einreichen, gilt dies nicht als GST-Antrag.
Gleichwohl können Steuerpflichtige eine GST-Gutschrift über BAS-Änderungen geltend machen, dies muss jedoch ausdrücklich angegeben werden. Neben der Änderung der BAS gibt es weitere Möglichkeiten, eine GST-Gutschrift zu beantragen. Wird die BAS innerhalb der vierjährigen Frist abgegeben, kann die Gutschrift beantragt werden, indem die geltend gemachten Gutschriften in die nächste BAS aufgenommen werden.
Darüber hinaus können Steuerpflichtige während dieser vier Jahre über die Online-Dienste eine geänderte BAS (Revised BAS, RBAS) für den ursprünglichen Zeitraum einreichen. Die RBAS wird jedoch wie ein Änderungsantrag behandelt, und die Gutschriften werden erst dann in die BAS aufgenommen, wenn die ATO sie bearbeitet hat.
Schließlich können Steuerpflichtige innerhalb der vierjährigen Gutschriftsfrist einen zulässigen Einspruch einlegen, um ihren Anspruch auf diese Gutschriften zu wahren.
Fazit
GST-registrierte Personen sollten die vierjährige Frist genau beachten. Nach deren Ablauf können sie keine GST-Gutschriften mehr geltend machen und ihren Anspruch nicht erneuern. Zudem kann die ATO die vierjährige Gutschriftsfrist unter keinen Umständen verlängern.
Quelle: Australian Taxation Office

