Das Australian Taxation Office (ATO) hat eine Mitteilung herausgegeben, in der es alle GST-registrierten steuerpflichtigen Personen an die Regeln und Vorschriften bezüglich der GST- und Kraftstoffsteuergutschriften sowie die Fristen für deren Beantragung erinnert. Darüber hinaus betonte die ATO, dass die GST-Gutschriften die GST ausgleichen, die steuerpflichtige Personen bei der Einreichung einer Business Activity Statement (BAS) zahlen müssen.

GST-Gutschriftsfristen und Konsequenzen verspäteter Anträge

Nur GST-registrierte steuerpflichtige Personen können eine Gutschrift für die in den Preisen enthaltene GST beantragen, die sie für in ihrem Unternehmen verwendete Gegenstände gezahlt haben. Diese gezahlte GST wird auch als Vorsteuer bezeichnet.

GST-registrierte steuerpflichtige Personen haben eine Gutschriftsfrist von vier Jahren. Wird die GST-Gutschrift nicht innerhalb von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der jeweiligen BAS beantragt, erlischt der Anspruch auf GST-Gutschriften. Selbst wenn steuerpflichtige Personen Änderungen an der ursprünglichen BAS oder einen privaten Antrag auf Beschlussfassung einreichen, gilt dies nicht als GST-Antrag.

Dennoch können steuerpflichtige Personen GST-Gutschriften durch BAS-Änderungen beantragen, diese müssen jedoch ausdrücklich angegeben werden. Neben der Änderung der BAS gibt es weitere Möglichkeiten, GST-Gutschriften zu beantragen. Wenn die BAS innerhalb der Vier-Jahres-Frist eingereicht wird, kann die Gutschrift durch Aufnahme der Gutschriftsansprüche in die nächste BAS beantragt werden.

Darüber hinaus können steuerpflichtige Personen während dieser vier Jahre über die Online-Dienste eine überarbeitete BAS (RBAS) für den ursprünglichen Zeitraum einreichen. Die RBAS wird jedoch wie ein Änderungsantrag behandelt, und die Gutschriften werden erst in die BAS aufgenommen, nachdem die ATO sie bearbeitet hat.

Schließlich können steuerpflichtige Personen innerhalb der vierjährigen Gutschriftsfrist einen gültigen Einspruch einlegen, um ihre Anspruchsberechtigung für diese Gutschriften zu sichern.

Fazit

GST-registrierte Personen sollten der Vier-Jahres-Frist besondere Aufmerksamkeit widmen. Nach deren Ablauf können sie keine GST-Gutschriften mehr beantragen oder ihren Anspruch erneuern. Außerdem kann die ATO unter keinen Umständen die Vier-Jahres-Gutschriftsfrist verlängern.

Quelle: Australian Taxation Office