Frankreich kündigt 10 wichtige Vereinfachungen für das E-Invoicing-Mandat 2026-27 an
-2w76jtvtuk.webp)
Das französische Ministerium für öffentliche Finanzen hat bedeutende Erleichterungen für Unternehmen vorgestellt, die sich auf das obligatorische E-Invoicing- und E-Reporting-System des Landes vorbereiten. Nach achtmonatigen Konsultationen, Pilotprojekten und Rückmeldungen aus dem Ökosystem kündigte die Regierung zehn Vereinfachungs- und Entlastungsmaßnahmen an, die den Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig die Steueraufsicht im Vorfeld der Einführung im September 2026 aufrechterhalten sollen.
Strategischer Ansatz für Unternehmensentlastungen
Die Maßnahmen folgen zwei Kernprinzipien, die weit verbreitete Anliegen der Branche aufgreifen:
Vereinfachung: Abschaffung unnötiger Berichtspflichten, die einen übermäßigen Verwaltungsaufwand ohne entsprechenden Steuervorteil verursachen
Erleichterungen: Bereitstellung flexibler Befolgungsmöglichkeiten für einzigartige Geschäftsszenarien und Übergangsherausforderungen
Diese Anpassungen spiegeln das Engagement der Regierung wider, ein Gleichgewicht zwischen umfassender Steuerkontrolle und praktischen Geschäftsrealitäten herzustellen, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind.
Fünf wichtige Vereinfachungen zur Verringerung der Berichtslast
Erleichterung für internationale Transaktionen: In Frankreich ansässige Steuerzahler müssen Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen außerhalb der EU nicht mehr auf elektronischem Wege melden, wodurch ein erheblicher Befolgungsaufwand für international tätige Unternehmen entfällt.
Abschaffung der zeilenweisen Daten: Die Anforderung, bei der elektronischen Meldung von internationalen Erwerben detaillierte Rechnungszeilendaten anzugeben, wurde abgeschafft, womit eine der am häufigsten von der Wirtschaft geforderten Vereinfachungen in Angriff genommen wurde.
Meldung der Transaktionsanzahl entfällt: Die Verpflichtung, die Anzahl der Transaktionen sowohl für B2B- als auch für B2C-Geschäfte zu melden, wurde abgeschafft, wodurch die operativen Schwierigkeiten vieler Unternehmen bei der genauen Zählung der Transaktionen gelöst wurden.
Abschaffung der "leeren" E-Berichte: Unternehmen müssen keine Meldungen mehr einreichen, wenn während eines Berichtszeitraums keine steuerpflichtigen Umsätze getätigt wurden, wodurch sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit unregelmäßigen Aktivitäten verringert.
Feste Datenanforderungen: Es werden keine zusätzlichen Datenübertragungsanforderungen eingeführt, was Sicherheit für laufende IT-Entwicklungsprojekte und Systemintegrationen bietet.
Fünf Erleichterungen für mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften
Vereinfachte Berechnungen der Mehrwertsteuermarge: Für die elektronische Berichterstattung im B2C-Bereich können Unternehmen vereinfachte Berechnungsmethoden verwenden, wie z. B. durchschnittliche Margensätze, anstatt die Gewinnspannen für einzelne Transaktionen zu berechnen. Etwaige Unstimmigkeiten können durch Standard-Mehrwertsteuererklärungen (CA3) bereinigt werden.
Ausschluss von SIREN-Nummern: Unternehmen ohne SIREN-Nummern oder solche, die aufgrund von Verzögerungen bei der administrativen Bearbeitung noch nicht im Empfängerverzeichnis aufgeführt sind, werden von den Sanktionsregelungen ausgeschlossen, wobei Systembeschränkungen anerkannt werden, auf die die Unternehmen keinen Einfluss haben.
Gnadenfristen für das Verzeichnis: Für SIREN-registrierte Einrichtungen, bei denen es zu administrativen Verzögerungen bei der Aufnahme in das Verzeichnis kommt, werden Gnadenfristen gewährt, um eine faire Behandlung während der Systemintegrationsphasen zu gewährleisten.
Aufschub für nicht etablierte Steuerpflichtige: Die Verpflichtung für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige, elektronische Rechnungen für in Frankreich getätigte Umsätze auszustellen, wurde bis September 2027 aufgeschoben.
Verzögerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen: Die Verpflichtungen nicht ansässiger Steuerzahler für innergemeinschaftliche Transaktionen werden ebenfalls auf September 2027 verschoben, um spezialisierten Lösungsanbietern Zeit für die Entwicklung geeigneter Compliance-Tools zu geben.
Auswirkungen auf die geschäftliche Umsetzung
Diese Änderungen verändern die Compliance-Planung für verschiedene Unternehmenskategorien erheblich:
Internationale Unternehmen: Erhebliche Reduzierung der grenzüberschreitenden Meldepflichten, insbesondere für Nicht-EU-Unternehmen und komplexe Erwerbsstrukturen.
KMU und Kleinstunternehmen: Vereinfachte Berechnungsmethoden und geringere Anforderungen an die Transaktionszählung erleichtern kleineren Unternehmen mit begrenzten IT-Ressourcen den Übergang.
Nicht etablierte Unternehmen: Die zusätzliche Vorbereitungszeit bis 2027 bietet die Möglichkeit, einen geeigneten Compliance-Rahmen zu entwickeln und Lösungsanbieter zu engagieren.
Multi-Jurisdiktion Operationen: Klarere Grenzen zwischen französischen Mehrwertsteuerpflichten und ausländischen Steueranforderungen verringern die Komplexität der Compliance.
Anhaltende Compliance-Anforderungen
Trotz dieser Vereinfachungen bleiben die Kernpflichten unverändert:
Alle Unternehmen müssen ab September 2026 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Große und mittlere Unternehmen müssen ab September 2026 elektronische Rechnungen ausstellen und elektronische Berichte erstellen.
Für KMU und Kleinstunternehmen gelten die gleichen Verpflichtungen ab September 2027
Sanktionsstrukturen bleiben bestehen: 15 € pro Rechnung (Obergrenze von 15.000 € jährlich) für Steuerzahler und 250 € pro Übermittlung (Obergrenze von 15.000 €) für Versäumnisse bei der elektronischen Berichterstattung
Empfehlungen für die strategische Vorbereitung
Die Unternehmen sollten diese Klarstellungen nutzen, um ihre Umsetzungsstrategien zu verfeinern:
Systementwicklung: Konzentrieren Sie die IT-Ressourcen auf die Kernanforderungen und nicht auf wegfallende Verpflichtungen, um eine effiziente Ressourcenzuweisung für die Vorbereitung auf September 2026 zu gewährleisten.
Grenzüberschreitende Geschäfte: Überprüfen Sie die internationalen Transaktionsströme, um Möglichkeiten zur Erleichterung der Berichterstattung zu ermitteln, und passen Sie die Compliance-Verfahren entsprechend an.
Auswahl der Partner: Bewertung der Fähigkeiten der Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) im Hinblick auf die vereinfachten Anforderungen, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Anbieter sowohl obligatorische als auch optionale Funktionen unterstützen können.
Aktualisierung der Dokumentation: Überarbeitung der Compliance-Verfahren und des Schulungsmaterials für die Mitarbeiter, um den vereinfachten Anforderungen und den neuen Freibeträgen Rechnung zu tragen.
Diese Maßnahmen zeigen Frankreichs Engagement für die praktische Umsetzung unter Beibehaltung der Kernziele der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Modernisierung der Steuerverwaltung. Die Änderungen dürften die Befolgungslast für die Unternehmen erheblich verringern und gleichzeitig die Wirksamkeit des Systems bei der Steuerkontrolle in Echtzeit und der Betrugsbekämpfung erhalten.

Ausgewählte Einblicke

Die Zukunft der Besteuerung: Wie KI die Steuersysteme umgestaltet
🕝 September 11, 2025Mehr Nachrichten von Frankreich
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.