Frankreichs Steuerbescheid für digitale Dienstleistungen wird für September 2025 erwartet
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Am 17. Juni 2025 legte der Oberste Verwaltungsgerichtshof Frankreichs dem Verfassungsgericht eine vorläufige Frage zur Verfassungsmäßigkeit der Steuer auf digitale Dienstleistungen (DST) vor, die insbesondere die Gleichheit vor dem Gesetz, die diskriminierende Behandlung und fragwürdige Territorialitätsregeln betrifft. Der Fall, der sich zu einem wichtigen Rechtsstreit entwickelt, der im September in einer entscheidenden Entscheidung gipfeln soll, stellt das empfindliche Gleichgewicht zwischen innovationsgetriebener Besteuerung und grundlegenden Verfassungsprinzipien wie Gleichheit und Fairness auf die Probe.
Die wichtigsten Entwicklungen des Falles
Wie bereits erläutert, hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof dem Verfassungsgericht eine Vorabfrage vorgelegt, nachdem ein Unternehmen von Digital Classifieds France die Rückerstattung der DST gefordert hatte und argumentierte, dass die 3 %ige DST gegen verfassungsmäßig garantierte Rechte verstoße.
Zur Erinnerung: Die 3%ige Mehrwertsteuer gilt für Einnahmen, die in Frankreich aus bestimmten digitalen Aktivitäten wie gezielter Werbung, dem Verkauf von Nutzerdaten und Vermittlungsdiensten zwischen Nutzern erzielt werden. Allerdings sind nicht alle Unternehmen von der DST betroffen. Damit die DST angewendet werden kann, müssen die Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einen Umsatz von mindestens 25 Millionen Euro in Frankreich haben.
In der Vergangenheit hatte die US-Regierung die Einführung der DST als diskriminierend gegenüber US-Tech-Giganten kritisiert. Im vorliegenden Fall ist jedoch klar, dass auch französische Technologieunternehmen diese Steuer als belastend und in diesem Fall als verfassungswidrig empfinden. Nach Anhörung der Argumente und Forderungen aller Beteiligten, einschließlich der Vertreter von Airbnb, und nach Prüfung aller Punkte des Antrags kündigte das Verfassungsgericht an, dass es am 12. September 2025 über die aufgeworfenen Fragen und Probleme entscheiden wird.
Schlussfolgerung
Während das Hauptziel der Einführung der DST darin bestand, sicherzustellen, dass die großen digitalen Unternehmen einen fairen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen leisten, wirft der aktuelle Streit Fragen der Gleichheit, der Diskriminierung und des territorialen Geltungsbereichs auf, die sich nicht nur auf ausländische Tech-Giganten, sondern auch auf inländische Akteure beziehen. Mit dem Näherrücken des Entscheidungsdatums werden alle Beteiligten das Ergebnis genau beobachten, da es die Zukunft der digitalen Besteuerung in Frankreich neu gestalten und die laufenden internationalen Bemühungen zur Regulierung der digitalen Wirtschaft beeinflussen könnte.
Quelle: VATabout, Verfassungsgericht, Bloomberg

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