Frankreich bestätigt Steuer auf digitale Dienstleistungen in bahnbrechendem Urteil
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Am 12. September 2025 fällte das französische Verfassungsgericht eine Entscheidung in einem der wichtigsten Fälle bezüglich der Einführung und Anwendung der Steuer auf digitale Dienstleistungen (DST) auf inländische und internationale Digitalunternehmen. In Anbetracht der potenziell weitreichenden Auswirkungen dieses Falles auf die Umsetzung der DST in anderen EU-Ländern hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine weitaus größere Bedeutung als die bloße Anwendung der Vorschriften in Frankreich.
Die Auswirkungen der Entscheidung des Verfassungsgerichts
Das französische Verfassungsgericht bestätigte die Anwendung der DST und wies die Klage von Digital Classifieds France ab. Genauer gesagt bestätigte das Gericht, dass die DST nicht gegen die Verfassungsgrundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz oder der Gleichheit bei den öffentlichen Lasten verstößt.
Das Gericht bestätigte die Gültigkeit der einschlägigen Artikel des französischen Steuergesetzes und kam zu dem Schluss, dass die Ausgestaltung der Steuer, einschließlich der Schwellenwerte auf Gruppenebene, der auf dem nationalen Präsenzkoeffizienten basierenden Territorialitätsregeln und des Ausschlusses bestimmter Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Steuer, hinreichend gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
Als unmittelbare Folge dieses Urteils bleibt die DST vollstreckbar, und die in den Anwendungsbereich fallenden Steuerpflichtigen müssen weiterhin ihre Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus können Unternehmen, die die DST bereits entrichtet haben, nicht mehr aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Erstattung beantragen, und die Entscheidung sorgt für ein höheres Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf die französische DST-Regelung. Darüber hinaus verringert die Entscheidung die Wahrscheinlichkeit weiterer verfassungsrechtlicher Anfechtungen und kann die Legitimität ähnlicher einseitiger digitaler Steuern, die von anderen EU-Ländern eingeführt wurden, erhöhen.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für Frankreich und den Gesetzgeber dar, da sie sicherstellt, dass diese höchst umstrittene Steuer zumindest aus Sicht der digitalen Unternehmen, vor allem der amerikanischen Tech-Giganten wie Google, Apple, Facebook und Amazon, in Kraft bleibt. Darüber hinaus dürfte der Ausgang des Verfahrens zu einer erheblichen Haushaltsentlastung führen, da davon ausgegangen wird, dass Frankreich im Jahr 2025 rund 775 Mio. EUR an Einnahmen aus der DST erzielen wird.
Quelle: Verfassungsgericht - Entscheidung Nr. 2025-1157, Mehrwertsteuerüber

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