Frankreichs E-Invoicing- und E-Reporting-Vorschriften 2026 erklärt
-591j35flz2.webp)
Der französische Generaldirektor für öffentliche Finanzen (DGPF) hat einen Überblick über das nationale Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung und zum elektronischen Berichtswesen veröffentlicht. Der Überblick umfasst einen historischen Rückblick auf die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Berichtswesens, die derzeit geltenden Vorschriften und Regelungen, einen Überblick über die Hauptziele des Projekts und einen Zeitplan für die Umsetzung. Da einige der E-Invoicing- und E-Reporting-Verpflichtungen am 1. September 2026 in Kraft treten werden, sollten Steuerpflichtige mit den Vorbereitungen für den Übergang zu neuen Systemen beginnen.
Die wichtigsten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und das E-Reporting
Die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich begann 2012, als die staatlichen Dienstleistungsagenturen begannen, elektronische Rechnungen von Lieferanten zu akzeptieren. Im Jahr 2014 wurde dies auf alle öffentlichen Einrichtungen ausgeweitet, gefolgt von der schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle Unternehmen für B2G-Transaktionen zwischen 2017 und 2020. Seit dem 1. Januar 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle B2G-Transaktionen obligatorisch.
Wie der DGPF feststellte, werden die obligatorischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung nach demselben Zeitplan umgesetzt, nämlich ab dem 1. September 2026, wenn alle Steuerpflichtigen elektronische Rechnungen und elektronische Berichte erhalten müssen, während nur große Steuerpflichtige damit beginnen müssen, sie auszustellen.
Der Hauptunterschied zwischen elektronischen Rechnungen und elektronischen Berichten besteht in den Fällen, in denen sie ausgestellt und empfangen werden müssen. Für B2B-Umsätze zwischen zwei inländischen Steuerpflichtigen sind elektronische Rechnungen erforderlich. Für B2B-Umsätze, bei denen einer der Steuerpflichtigen nicht in Frankreich ansässig ist, und für B2C-Umsätze müssen dagegen elektronische Berichte ausgestellt und empfangen werden.
Der DGPF gab an, dass mehr als 4 Millionen Unternehmen von der elektronischen Rechnungsstellung und den elektronischen Berichten betroffen sein werden, wobei jährlich zwischen 2 und 3 Milliarden Rechnungen ausgestellt werden. Neben der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird erwartet, dass die Unternehmen zwischen 7 und 10 Euro pro Rechnung einsparen werden, was insgesamt einen finanziellen Nutzen von bis zu 4,5 Milliarden Euro bedeutet.
Schlussfolgerung
Die vom DGPF vorgelegte Übersicht fasst alle wichtigen Anforderungen an die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung zusammen, einschließlich der erforderlichen Daten und ihrer Hauptmerkmale. Insbesondere hat die DGPF unterstrichen, dass zusätzlich zu dem derzeit definierten Kernsatz von 24 Daten für die elektronische Rechnungsstellung weitere 8 Zieldaten in späteren Einführungswellen hinzugefügt werden sollen. Steuerpflichtige sollten sich daher auf die bevorstehenden Anforderungen vorbereiten und auch weitere Entwicklungen beobachten.
Quelle: Generaldirektor der öffentlichen Finanzen, Mehrwertsteuerüber
Ausgewählte Einblicke
Litauische Einkommensteuer: Abzüge, Entlastungen und die unsichtbare Hand der Wirtschaftstätigkeit
🕝 October 27, 2025
Chinas Weg zur Mehrwertsteuer: Eine neue Ära der Steuereinhaltung
🕝 October 21, 2025
Vermeiden Sie diesen kostspieligen Irrtum: Laut Litauens oberstem Gericht die Mehrwertsteuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten verstehen!
🕝 October 20, 2025
Mehrwertsteuer-Schock: EuGH in der Rechtssache C-581/19: Ernährungsdienstleistungen sind nicht steuerbefreit
🕝 October 8, 2025Mehr Nachrichten von Frankreich
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.
-e9lcpxl5nq.webp)
