Das Australian Taxation Office (ATO) hat zwei Leitfäden für gemeinnützige Organisationen zu den GST-Regeln für Geschenke oder Spenden und den Verkauf gespendeter Gebrauchtwaren veröffentlicht. Neben der Klarstellung, wie und wann GST auf Geschenke, Spenden und Verkäufe gespendeter Waren anfällt, erläuterte das ATO auch die GST-Buchführungsmethoden, die gemeinnützigen Organisationen je nach Rechtsform zur Verfügung stehen.
Wichtige GST-Regeln für gemeinnützige Organisationen
Das ATO stellte klar, dass gemeinnützige Organisationen in Not-for-Profit-Organisationen (NFP), anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen, spendenabzugsfähige Einrichtungen und staatliche Schulen unterteilt werden. Bemerkenswert ist, dass sich NFP-Organisationen für GST registrieren müssen, sobald ihr GST-Umsatz 150.000 AUD (etwa 105.000 USD) übersteigt. Für GST-Zwecke werden von einer NFP-Organisation erhaltene Geschenke und Spenden in der Regel nicht als Zahlungen für eine Leistung behandelt. Folglich muss eine NFP auf diese Beträge keine GST zahlen und bezieht sie nicht in die Berechnung ihres GST-Umsatzes ein.
Verkäufe von Gebrauchtwaren können GST-frei sein, wenn sie von einer anerkannten Wohltätigkeitsorganisation, bestimmten spendenabzugsfähigen Einrichtungen oder staatlichen Schulen getätigt werden. Um GST-frei zu sein, müssen die Waren jedoch entweder der Organisation gespendet oder von einer anderen berechtigten Organisation durch einen GST-freien Verkauf erworben worden sein. Zudem müssen die Waren ihren ursprünglichen Charakter behalten. Während das Reinigen oder Reparieren zulässig ist, führt eine Veränderung oder wesentliche Umgestaltung der Waren dazu, dass der Verkauf nicht mehr für die GST-freie Behandlung in Frage kommt.
Bei Verkäufen, die die Kriterien für GST-freie Verkäufe erfüllen, berechnen oder zahlen Organisationen keine GST auf den Verkauf, können jedoch weiterhin GST-Gutschriften für die in damit verbundenen Einkäufen enthaltene GST geltend machen. Dennoch muss der Wert GST-freier Verkäufe von Gebrauchtwaren weiterhin in die Berechnung des GST-Umsatzes der Organisation einbezogen werden.
NFPs, anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen, berechtigte spendenabzugsfähige Einrichtungen und staatliche Schulen, die für GST registriert sind, können für die GST-Buchführung zwischen der Kassenmethode (cash) und der Nicht-Kassenmethode (non-cash) wählen. Die von diesen Organisationen gewählte Methode bestimmt, wie und wann sie GST melden müssen.
Die Kassenmethode steht in der Regel Kleinunternehmen mit einem zusammengefassten Umsatz von weniger als 10 Mio. AUD (etwa 7 Mio. USD) zur Verfügung, Unternehmen, die kein Geschäft betreiben, aber einen GST-Umsatz von 2 Mio. AUD (etwa 1,4 Mio. USD) oder weniger haben, sowie Einrichtungen, die die Einkommensteuer nach dem Ist-Prinzip erfassen. Organisationen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder die Kassenmethode nicht anwenden möchten, müssen für die GST-Buchführung die Nicht-Kassenmethode verwenden.
Fazit
Durch die Klarstellung der Anwendung von GST auf Geschenke, Spenden und den Verkauf gespendeter Waren bietet das ATO wesentliche Orientierungshilfen, die gemeinnützigen Organisationen helfen, die Vorschriften einzuhalten und zugleich ihre wohltätige Wirkung zu maximieren. Das Verständnis dieser spezifischen GST-Vergünstigungen und Buchführungsmethoden stellt sicher, dass diese Organisationen ihre Ressourcen effektiv auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, statt auf administrative steuerliche Komplexität.

