Am 11. April 2024 führte die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) im Rahmen der Steuerreform 2024 vereinfachte Steuererklärungsmodelle ein. Diese Aktualisierungen, die sich auf Einkommensteuern, die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere Steuern beziehen, sind Teil des Steuer-Compliance-Dekrets (Gesetzesdekret Nr. 1/2024), das leitende Grundsätze aus der Steuerreform (Gesetz Nr. 111/2023) umsetzt.
Vereinfachte Steuererklärung
Diese Steuerreform führte eine bedeutende Änderung dabei ein, wie steuerpflichtige Personen die eingezogenen Steuern an die Staatskasse abführen können. Zu den grundlegenden Änderungen gehören vereinfachte Mehrwertsteuererklärungsmodelle (MwSt.), die durch die Entfernung irrelevanter Informationen erreicht werden, die die Steuerbehörde aus ihren Datenbanken oder von anderen Verwaltungen beziehen kann.
Diese Reduzierung betrifft hauptsächlich Steuergutschriften aus wirtschaftlichen Vergünstigungen. Die Pflicht, ausschließlich zur Verrechnung von Schulden verwendete Steuergutschriften zu deklarieren, wird schrittweise abgeschafft. Wenn Steuergutschriften weiterhin deklariert werden müssen, führt das Nichtaufführen in den Jahreserklärungen nicht zum Verlust der Vergünstigung, sofern die Gutschriften gültig sind, mit Ausnahme von staatlichen Beihilfen oder De-minimis-Beihilfen.
Darüber hinaus führt die Reform versuchsweise vorausgefüllte Steuererklärungen für Selbstständige und Unternehmer ein, wodurch der Einreichungsprozess vereinfacht und Fehler minimiert werden.
Fazit
Die jüngste Steuerreform der italienischen Steuerbehörde zielt darauf ab, die Compliance-Belastung für verschiedene steuerpflichtige Personen zu verringern, indem vereinfachte Modelle eingeführt und redundante Informationsanforderungen reduziert werden.
Das Dekret umreißt Rationalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen, zu denen die Regulierungsbehörden das Rundschreiben 8/E erhielten, ein Dokument mit operativen Anweisungen zu diesen Änderungen.
Quelle: Agenzia delle Entrate

