Kenia High Court klärt Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen

Der High Court of Kenya hat das Urteil des Tax Appeals Tribunal in der Rechtssache zwischen Pesapal Limited und dem Commissioner of Domestic Taxes über die mehrwertsteuerliche Behandlung von Provisionen eines lizenzierten Zahlungsdienstleisters aufgehoben. Der Fall klärt die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die den Empfang, die Überweisung und die Verarbeitung von Zahlungen im Namen Dritter beinhalten.
Hintergrund des Falles und Schlussfolgerung des Gerichts
Bevor der High Court über diesen Fall entschied, hatte das Tax Appeals Tribunal die Einschätzung der Kenya Revenue Authority (KRA) bestätigt, wonach Pesapal Limited Mehrwertsteuer in Höhe von 76,8 Mio. KES (ca. 595.000 USD) sowie Strafen und Zinsen in Höhe von 33,9 Mio. KES (ca. 262.000 USD) für erhaltene Provisionen zahlen muss.
Der zentrale Streitpunkt ist der Standpunkt des Unternehmens, dass die Provisionen aus steuerbefreiten Finanzdienstleistungen stammten, während KRA argumentierte, es handele sich um Gebühren für den Betrieb einer lizenzierten Zahlungsplattform. Da das Gericht die Argumente der KSA bestätigte, wurde das Unternehmen als Betreiber eines Zahlungssystems und nicht als Finanzdienstleister behandelt.
Das Unternehmen legte jedoch gegen diese Auslegung Berufung beim Obersten Gerichtshof ein und untergrub damit die Sichtweise und die Schlussfolgerungen des Gerichts in Bezug auf die Frage, was steuerbefreite Finanzdienstleistungen im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes sind. Der High Court stellte fest, dass die Kernfrage darin besteht, ob das Gericht zu Unrecht entschieden hat, dass die Dienstleistungen des Unternehmens keine mehrwertsteuerbefreiten Finanzdienstleistungen sind.
Da es sich bei dem Unternehmen um einen zugelassenen Zahlungsdienstleister handelt, zu dessen Haupttätigkeiten die Entgegennahme, Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von Zahlungen gehören, und diese in den weiten Bereich der mehrwertsteuerbefreiten Finanzdienstleistungen fallen, entschied der High Court, dass das Gericht das Gesetz falsch angewandt hat. Folglich ist die Einschätzung der KRA falsch, und das Unternehmen schuldet keine Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder in Höhe von fast 900.000 USD.
Schlussfolgerung
Letztendlich betonte der Oberste Gerichtshof, dass die Mehrwertsteuerbefreiung von der Dienstleistung selbst abhängt und nicht vom institutionellen Status des Dienstleisters oder der Nutzung digitaler Plattformen. Darüber hinaus bekräftigte das Gericht den Grundsatz, dass Unklarheiten im Steuerrecht zu Gunsten und nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausgelegt werden sollten.
Quelle: KPMG
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