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Länderführer - Mehrwertsteuer in Italien

August 19, 2024
Länderführer - Mehrwertsteuer in Italien
Standard VAT RateReporting FrequencyVAT Rate for ESSDigital ReportingReporting Currency
22%Monthly/Quarterly/Annually22%DomesticB2G/B2B/B2CEUR
Non-Resident/

Mehrwertsteuer in Italien - Drei Arten von Sätzen

In Italien gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:

  1. Der normale Mehrwertsteuersatz,

  2. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,

  3. Null-Mehrwertsteuersatz.

Italy VAT RateTypeApplicability
22%Standard VAT rate This applies to all taxable supplies of goods and services, with some exceptions.
10%Reduced VAT rate Applies to electricity for domestic use, accommodation services, access to theatrical performances of any kind.
5%Reduced VAT rate Applies to urban passenger transport services carried out using means of transport authorized to carry out sea, lake, and river transport services.
4%Reduced VAT rate Applies to fresh milk for retail sale, butter, cheese, and dairy products, newspapers and daily news bulletins, orthopedic devices.
0%Zero VAT rate This applies to exports, operations with San Marino and Vatican City, Intra-community supply.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den italienischen Regionen?

Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sind Livigno, Campione d'Italia und die Hoheitsgewässer des Luganer Sees, die an der Grenze zwischen der Südschweiz und Norditalien liegen, vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer in Italien ausgeschlossen. Darüber hinaus haben sich die italienische und die schweizerische Regierung auf die Einführung einer lokalen Verbrauchssteuer in Campione d'Italia einzuführen, die den Schweizer Mehrwertsteuersätzen entspricht.

Auch die Vatikanstadt als unabhängiger Stadtstaat fällt nicht in den Anwendungsbereich der lokalen Mehrwertsteuer.

Schwellenwert für die MwSt-Registrierung

Die italienische Mehrwertsteuergesetzgebung und die Leitlinien der Steuerbehörde enthalten wesentliche Einzelheiten zu den Mehrwertsteuerschwellen in Italien.

Für ansässige Unternehmen gibt es keine Registrierungsschwelle. Kleine Unternehmen, die von in Italien ansässigen Einzelpersonen registriert sind, können jedoch von einer vereinfachten Regelung profitieren, die es ihnen ermöglicht, bestimmte typischerweise steuerpflichtige Leistungen in Italien von der Mehrwertsteuer zu befreien. Um die vereinfachte Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Kleinunternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, vor allem, dass ihr Jahresumsatz 85.000 EUR nicht übersteigt.

Die genauen Schwellenwerte gelten für gebietsansässige und gebietsfremde Unternehmen, was bedeutet, dass es für gebietsfremde Unternehmen in Italien keinen Schwellenwert für die MwSt-Registrierung gibt.

Die EU legt den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen auf 10.000 EUR fest.

Für Nicht-EU-Lieferanten von elektronisch erbrachten Dienstleistungen gibt es keinen Schwellenwert für die Registrierung.

Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Italien

Gemäß dem italienischen Mehrwertsteuergesetzgelten unternehmerische und künstlerische oder berufliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen in Italien verbunden sind, als steuerpflichtig.

Somit wird die Mehrwertsteuer für die folgenden steuerpflichtigen Tätigkeiten erhoben:

  • die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen in Italien gegen Entgelt,

  • die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den ausländischen Steuerzahler,

  • die Einfuhr von Waren,

  • innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren in Italien.

MwSt.-Registrierungsverfahren

Da es in Italien keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung gibt, ist die Registrierung in Italien für alle Einzelpersonen oder Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, obligatorisch. Das Versäumnis, die MwSt.-Registrierung in Italien kann zu möglichen Strafen und Bußgeldern führen.

Italienische Mehrwertsteuerregistrierung für inländische Unternehmen

Alle Unternehmen müssen beim Handelsregister eingetragen sein, noch bevor sie die Mehrwertsteuerregistrierung in Angriff nehmen. Je nachdem, wer sich für die Mehrwertsteuer registrieren lässt, müssen unterschiedliche Formulare eingereicht werden. Wenn die natürliche Person, die die steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lässt, ist das Formular AA9/12 erforderlich, während juristische Personen das Formular AA7/10 einreichen müssen.

Die Formulare können online oder in digitalem Format über die Meldeplattform für Kleinunternehmen, Comunicazione Unica d'impresa, eingereicht werden.

Da Tätigkeiten von Künstlern und anderen Gewerbetreibenden als steuerpflichtig behandelt werden können, müssen sie dasselbe Anmeldeformular wie natürliche Personen verwenden und es online über die Online-Dienste Fisconline oder Entratel, persönlich in einem Büro der italienischen Steuerbehörde oder per Post einreichen.

Italienische Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen

Die italienische Steuerbehörde erläutert mehrere Szenarien für die MwSt-Registrierung ausländischer Unternehmen.

Das erste Szenario ist, wenn ausländische Unternehmen dauerhaft in Italien niedergelassen sind. Diese Unternehmen durchlaufen dasselbe Registrierungsverfahren, verwenden dieselben MwSt.-Registrierungsformulare wie inländische Unternehmen und müssen sich registrieren lassen, sobald sie eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Wenn ausländische Unternehmen, Künstler und Freiberufler keine ständige Niederlassung in Italien haben, sondern steuerpflichtige Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausüben, können sie sich vor der Ausübung der steuerpflichtigen Tätigkeit für MwSt-Zwecke registrieren lassen, indem sie das Formular ANR/3 bei der Steuerbehörde in Pescara einreichen. Die Formulare können persönlich oder per Post eingereicht werden.

Mehrwertsteuererklärungen in Italien

Alle für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen, die in Italien steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen monatliche oder vierteljährliche Berichte online mit dem Formular F24 einreichen. Vierteljährliche MwSt-Erklärungen sind für Unternehmen möglich, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von nicht mehr als:

  • 400.000 EUR für Selbstständige und Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen,

  • 700.000 EUR für Unternehmen, die andere Tätigkeiten ausüben.

Zusätzlich zu den monatlichen und vierteljährlichen MwSt-Erklärungen müssen für die MwSt registrierte in- oder ausländische Unternehmen auch eine jährliche MwSt.-Erklärung die alle Umsätze des Vorjahres enthält.

Die Steuerzahler haben zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf Abrechnungen und Mehrwertsteuerzahlungen, einschließlich der Abgabe von Jahreserklärungen. Einige bestimmte Gruppen von Wirtschaftsbeteiligten sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Monatliche und vierteljährliche Erklärungen müssen bis zum 16. des Folgemonats des Berichtszeitraums eingereicht und bezahlt werden. Die jährliche Mehrwertsteuererklärung muss dagegen zwischen dem 1. Februar und dem 2. Mai des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres eingereicht werden.

Strafen für die Nichtabgabe der Steuererklärung

Unternehmen, die ihre Mehrwertsteuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben oder falsche Mehrwertsteuererklärungen einreichen, müssen mit empfindlichen Strafen und Zinsen rechnen, die von mehreren Aspekten abhängen.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen haben. So kann eine Strafe zwischen 120 % und 240 % der geschuldeten Mehrwertsteuer verhängt werden, wobei die Mindeststrafe 250 EUR beträgt.

Die Abgabe falscher MwSt-Erklärungen, in denen ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen oder eine höhere Steuergutschrift als die tatsächlichen Beträge ausgewiesen sind, kann zu Sanktionen führen. Diese Strafen können zwischen 90 % und 180 % des genauen MwSt.-Betrags betragen.

Wenn Unternehmen eine Mehrwertsteuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, hängt die Strafe von dem Zeitraum ab, in dem die Erklärung abgegeben werden sollte und in dem sie abgegeben wurde:

  1. Reichen Unternehmen die Erklärung innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist ein (freiwillige Erfüllung), ist eine Strafe von 25 EUR (1/10 der obligatorischen Strafe von 250 EUR) zu verhängen, die zu den auf die geschuldete Mehrwertsteuer fälligen Strafen und Zinsen hinzukommt.

  2. Reichen Unternehmen ihre Erklärungen erst 90 Tage nach Ablauf der Frist ein, so wird davon ausgegangen, dass sie keine Mehrwertsteuererklärung abgegeben haben, und es werden Sanktionen in Höhe von 120 % bis 240 % der geschuldeten Mehrwertsteuer verhängt.

MwSt-Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EGsind elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) Dienstleistungen, die über das Internet oder andere elektronische Mittel erbracht werden. Italien hat die EU-weite Definition von ESS als Dienstleistungen übernommen, die automatisch und mit wenig oder gar keinem menschlichen Eingriff erbracht werden, wobei die Anwendung von Informationstechnologie eine entscheidende Rolle bei der Erbringung dieser Dienstleistungen spielt.

Um Verwirrung zu vermeiden, werden in anderen Ländern üblicherweise Begriffe wie digitale Dienstleistungen, digitale Produkte oder elektronische Dienstleistungen verwendet. Aus Sicht der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie beziehen sie sich jedoch alle auf ESS.

Besteuerungsregeln für ESS:

Für die B2B-Lieferungen von ESS gelten die allgemeinen Vorschriften über den Ort der Lieferung. Bei B2C-Lieferungen von ESS müssen gebietsfremde Unternehmen die EU-weiten Mehrwertsteuervorschrifteneinhalten, die besagen, dass, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die Mehrwertsteuervorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Verbraucher ansässig ist, anzuwenden sind.

Der Jahresumsatz ist die Schlüsselinformation, die bestimmt, welcher Mehrwertsteuersatz für Fernverkäufe von Waren und B2C ESS gilt. Liegt der Jahresumsatz des Verkäufers unter dem EU-weiten Schwellenwert von 10.000 EUR, gelten die MwSt-Vorschriften des Landes des Verkäufers, oder er kann sich für die Einhaltung der OSS-Vorschriften entscheiden. Liegt der Jahresumsatz dagegen über dem Schwellenwert von 10.000 EUR, muss der Verkäufer den Mehrwertsteuersatz des Mitgliedstaats anwenden, in dem die Waren versandt werden oder der Verbraucher ansässig ist.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf ESS in Italien?

Der italienische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 22 %.

Regeln für den elektronischen Handel

Die EU-weiten Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr wurden am 1. Juli 2021 drastisch geändert, was für die Betreiber des elektronischen Geschäftsverkehrs in der gesamten EU erhebliche Neuerungen mit sich brachte. Zu den Änderungen gehören die Einführung eines konsolidierten jährlichen Schwellenwerts von 10.000 EUR, ein neues One-Stop-Shop-System (OSS) und die Einrichtung des Import One-Stop-Shops (IOSS) für B2C-Verkäufe von importierten Waren aus Nicht-EU-Ländern von bis zu 150 EUR.

Darüber hinaus wurden mit den neuen Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr die Vorschriften für "deemed suppliers" eingeführt, die für den Fernverkauf von aus Drittländern eingeführten Waren oder für die Lieferung von Waren innerhalb der EU an eine nicht steuerpflichtige Person gelten, wenn der zugrunde liegende Lieferant nicht in der EU ansässig ist.

Im Rahmen des neuen E-Commerce-Pakets wurde der zuvor eingerichtete MiniOne Stop Shop erweitert, so dass das neue OSS-System nun drei Regelungen umfasst:

  • Unions-Regelung,

  • Nicht-Unions-Regelung,

  • Einfuhr-Regelung.

MwSt.-EU-Meldung

In Italien gibt es eine Intrastat-Meldung, die so genannte kombinierte Intrastat-ESL, die statistischen und steuerlichen Zwecken dient.

Intrastat

Monatliche Intrastat-Meldungen sind erforderlich, wenn der Gesamtbetrag für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den vorangegangenen vier Quartalen über dem Schwellenwert von 50.000 EUR liegt. Die Meldung muss bis zum 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden.

Wenn der Gesamtbetrag der Transaktionen im Zusammenhang mit den innergemeinschaftlichen Erwerben 50.000 EUR nicht übersteigt, sind vierteljährliche Intrastat-Meldungen zulässig. Diejenigen, die vierteljährliche Meldungen abgeben müssen, können jedoch auch monatliche Meldungen abgeben, müssen dies jedoch für das gesamte Kalenderjahr tun.

Digitale Berichterstattung

Lokale Unternehmen

Italien war das erste Land in der EU, das Vorschriften eingeführt hat, die die elektronische Rechnungsstellung für lokale Unternehmen für B2B- und B2G-Transaktionen verbindlich vorschreibt, noch vor der europäischen Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Verwaltungen auf EU-Ebene vorschreibt.

Das E-Invoicing-System in Italien funktioniert über ein einziges Austauschsystem namens Sistema di Interscambio (SDI)das von der Steuerbehörde verwaltet wird. Steuerzahler können dieses System nutzen, um Rechnungen zu empfangen, zu prüfen oder an öffentliche Verwaltungen, Kunden und Auftraggeber zu senden.

Die italienische Regierung hat nach und nach die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt: B2G im Jahr 2014, B2B und B2C im Jahr 2019.


Wie häufig müssen die Mehrwertsteuererklärungen in Italien abgegeben werden?
Mehrwertsteuererklärungen müssen in Italien monatlich, vierteljährlich und jährlich abgegeben werden, je nach den spezifischen Kriterien.
Gilt die Mehrwertsteuer in allen Regionen Italiens?
Nein, das stimmt nicht. Livigno, Campione d'Italia, der Luganer See und die Vatikanstadt fallen nicht unter das italienische Mehrwertsteuerrecht.
Wie hoch ist der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung für in Italien ansässige Unternehmen?
Für in Italien ansässige Unternehmen gibt es keine Schwelle für die MwSt-Registrierung. Eine vereinfachte Mehrwertsteuerregelung kann jedoch kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 85.000 EUR zugute kommen.
Wie lauten die EU-Meldepflichten in Italien?
Italien verfügt über eine spezielle Intrastat-Meldung, die statistische und steuerliche Funktionen umfasst und oft als kombinierte Intrastat-ESL-Meldung bezeichnet wird.
Was ist das Sistema di Interscambio (SDI)-System?
Sistema di Interscambio (SDI) ist ein von der italienischen Steuerbehörde verwaltetes System für den Empfang, den Versand und die Prüfung elektronischer Rechnungen.
Ist die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch?
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Italien für B2G-, B2B- und B2C-Transaktionen obligatorisch.
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