Italien 2025 MwSt-Erklärungsformular und Anweisungen veröffentlicht | Compliance Update
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Die italienische Steuerbehörde hat neue technische Spezifikationen für die elektronische Übermittlung der Daten in den jährlichen MwSt-Erklärungen für das Jahr 2024 sowie eine neue Version des MwSt-Erklärungsformulars veröffentlicht. Außerdem hat die Steuerbehörde das vereinfachte Formular für die Mehrwertsteuererklärung mit den dazugehörigen Anweisungen veröffentlicht.
Zusätzlich zu den einschlägigen MwSt.-Formularen hat die Agentur der Einnahmen Entwürfe für die individuelle Einkommensteuererklärung und Formulare veröffentlicht, die von den Quellensteueragenten eingereicht werden müssen.
Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Privatpersonen und Unternehmen, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, müssen jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben, auch wenn sie im Jahr 2024 keine steuerpflichtigen Umsätze getätigt haben. Darüber hinaus müssen auch gebietsfremde Steuerpflichtige, die sich direkt für die Mehrwertsteuer registriert oder einen Steuervertreter bestellt haben, sowie gebietsfremde Personen mit einer festen Niederlassung, die der Mehrwertsteuer unterliegen, jährliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben.
Die Frist für die Abgabe der jährlichen MwSt-Erklärungen für das vorangegangene Jahr begann am 1. Februar und läuft bis zum letzten Tag des Monats April. Alle MwSt-Erklärungen müssen elektronisch an die Steuerbehörde übermittelt werden.
Das neu veröffentlichte Formular und die Anleitungen sind derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar, aber es wird erwartet, dass bald auch englische Versionen zur Verfügung stehen werden.
Steuerpflichtige sollten jedoch nicht warten, bis die englische Version verfügbar ist, und wenn sie noch nicht mit der Erstellung ihrer jährlichen MwSt-Erklärung begonnen haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Die von der Steuerbehörde veröffentlichten umfassenden Anleitungen enthalten alle erforderlichen Angaben, um die jährliche Mehrwertsteuererklärung erfolgreich auszufüllen und das Verfahren abzuschließen.
Fazit
Steuerpflichtige, die ihre jährliche MwSt-Erklärung nicht rechtzeitig einreichen, müssen mit Strafen und Zinsen rechnen. Obwohl Italien seine Sanktionsregelung im Jahr 2024 geändert und abgemildert hat, kann die Verhängung von Sanktionen immer noch eine finanzielle Belastung für Steuerpflichtige darstellen. Deshalb ist es notwendig, die jährliche Mehrwertsteuererklärung rechtzeitig zu erstellen und einzureichen.
Quelle: Agentur der Einnahmen - Vorschriften und Praktiken, Agentur der Einnahmen - Schablonen und Anleitungen

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