Leitfaden für Steuerberater und Mehrwertsteuervertreter in Bahrain
Das Nationale Finanzamt von Bahrain (NBR) hat einen Leitfaden zu Steuerbevollmächtigten und Mehrwertsteuervertretern veröffentlicht. Der Leitfaden bietet einen allgemeinen Überblick darüber, wie Bevollmächtigte oder Vertreter vom NBR zugelassen werden und in welchen Fällen Steuerpflichtige diese benennen können. Außerdem erläutert er die Voraussetzungen und Verfahren für die Registrierung als Steuerbevollmächtigter oder Mehrwertsteuervertreter und beschreibt die Funktionen und Zugriffsrechte, die registrierten Bevollmächtigten zur Verfügung stehen.
Wichtige Begriffe und Regeln aus dem Leitfaden
Der Leitfaden stellt klar, dass ein Steuervertreter eine vom NBR autorisierte Person ist, die im Namen einer steuerpflichtigen Person in Bezug auf deren Mehrwertsteuer- oder DMTT-Verpflichtungen (Domestic Minimum Top-up Tax) handeln darf. Ein Steuervertreter ist befugt, Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen, Anfragen an das NBR zu richten und administrative Vorgänge wie die Einreichung von Anträgen auf Überprüfung oder die Einlegung von Einsprüchen im Namen der steuerpflichtigen Person zu bearbeiten.
In Bahrain ansässige Personen können einen Steuervertreter sowohl für Mehrwertsteuer- als auch für DMTT-Zwecke bestellen. Nicht ansässige Steuerpflichtige dürfen jedoch nur einen Steuervertreter für DMTT-Angelegenheiten bestellen und müssen für Mehrwertsteuerpflichten einen Mehrwertsteuervertreter bestellen. Insbesondere nicht ansässige Steuerpflichtige, die in Bahrain zur Mehrwertsteuer registriert sein müssen, können einen Mehrwertsteuervertreter bestellen. Der Vertreter tritt im Wesentlichen an die Stelle des Nichtansässigen in dessen Beziehung zur NBR und übernimmt die Verantwortung für alle Verpflichtungen gegenüber der NBR.
Insbesondere können Steuerpflichtige, ob inländisch oder ausländisch, nur dann einen Steuervertreter oder Mehrwertsteuervertreter bestellen, wenn die natürliche oder juristische Person von der NBR offiziell zugelassen wurde. Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich für natürliche und juristische Personen. Der Leitfaden erläutert ferner, wie das Antragsverfahren abläuft, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und auf welche Funktionen innerhalb des NBR-Portals Vertreter und Beauftragte zugreifen können.
Fazit
Der Leitfaden der NBR fasst Anweisungen sowohl für angehende Steuerbevollmächtigte und Mehrwertsteuervertreter als auch für Steuerpflichtige zusammen und zielt darauf ab, die Zulassungsstandards und digitalen Verfahren zu verdeutlichen. Ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die sich in Bahrain für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und die Ernennung eines Mehrwertsteuervertreters in Erwägung ziehen, können diese Leitlinien ebenfalls nutzen, um zu überprüfen, ob die Person oder das Unternehmen, die bzw. das sie ernennen möchten, offiziell registriert und befugt ist, in ihrem Namen zu handeln.
Quelle: Nationales Finanzamt von Bahrain
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