Luxemburg plant, sein bestehendes E-Rechnungssystem von B2G-Transaktionen auf inländische B2B-Transaktionen auszuweiten. Mitte Juli kündigte der Regierungsrat einen Gesetzentwurf an, der die E-Rechnung für Unternehmen, die inländische B2B-Transaktionen durchführen, verpflichtend machen würde. Das System wird auf dem Peppol-Framework basieren, und die Umsetzung wird in mehreren Phasen abgeschlossen.
Umsetzungszeitplan und staatliche Unterstützung
Die Reform des E-Rechnungssystems soll die luxemburgische Gesetzgebung mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates in Einklang bringen, die den VAT-Rahmen der EU im Rahmen der ViDA-Reformen aktualisiert. Darüber hinaus unterstützt der Gesetzentwurf die umfassenderen Bemühungen des Landes zur Digitalisierung administrativer und finanzieller Prozesse.
Der Gesetzentwurf, der noch nicht endgültig ist und im Laufe des luxemburgischen parlamentarischen Verfahrens bestätigt wird, sieht einen dreistufigen Umsetzungszeitplan vor. Dementsprechend müssen ab dem 1. Januar 2028 alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Juli 2028 müssen große und mittlere Unternehmen zudem E-Rechnungen für relevante B2B-Transaktionen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2029 wird diese Ausstellungspflicht auf alle übrigen Unternehmen, einschließlich kleinerer Unternehmen, ausgeweitet.
Die Regierung plant, Unternehmen bei der Anpassung an die neuen verpflichtenden E-Rechnungsanforderungen durch praktische Hilfestellungen und finanzielle Unterstützung zu begleiten. Im Rahmen dieser Bemühungen beabsichtigt die Handelskammer, Informationsveranstaltungen und Workshops zu organisieren und ihren bestehenden praktischen Leitfaden zu aktualisieren, um Unternehmen zu helfen, das neue System zu verstehen und umzusetzen.
Darüber hinaus wird auch finanzielle Unterstützung zur Verfügung stehen, um Unternehmen beim Kauf von Software zu helfen, die den neuen E-Rechnungsanforderungen entspricht.
Schlussgedanken
Damit dieser Gesetzentwurf zum offiziellen Gesetz wird und in Kraft tritt, muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, in dem die Gesetzgeber die Umsetzungstermine, den Anwendungsbereich und die technischen Standards festlegen. In der Zwischenzeit sollten in Luxemburg tätige Unternehmen damit beginnen, ihre Rechnungssysteme zu bewerten und sich darauf vorzubereiten, Peppol-konforme E-Rechnungen vor der geplanten Frist am 1. Januar 2028 zu empfangen.

