USt.-Regelsatz

Meldefrequenz

USt.-Satz für ESS

Digitale Meldung

Meldewährung

 

21 %

Monatlich/Vierteljährlich/

Halbjährlich/Jährlich

21 %

Ansässig

B2G/SAF/

SAF-T

EUR

Nicht ansässig

B2G/SAF/

SAF-T

 

 

 

 

Umsatzsteuer in Litauen – drei Arten von Sätzen

In Litauen gibt es drei Arten von USt.-Sätzen:

  1. USt.-Regelsatz,
  2. ermäßigte USt.-Sätze und
  3. USt.-Nullsatz.

Litauischer USt.-Satz

Art

Anwendbarkeit

21 %

USt.-Regelsatz

Gilt für alle steuerbaren Umsätze im Land, ausgenommen solche, die ermäßigten Sätzen, dem Nullsatz unterliegen oder von der USt. befreit sind

12 %

Ermäßigter USt.-Satz

Gilt für langfristige Beherbergungsleistungen, kulturelle Veranstaltungen und Personenbeförderungsleistungen

5 %

Ermäßigter USt.-Satz

Gilt für gedruckte Bücher und E-Books sowie gedruckte und elektronische Ausgaben nicht periodischer Publikationen wie Handbücher

0 %

USt.-Nullsatz

Gilt für Ausfuhren außerhalb der EU, innergemeinschaftliche Lieferungen und Repräsentationsleistungen

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in den Regionen Litauens?

Das litauische USt.-Gesetz sieht keine besonderen USt.-Sätze für bestimmte Regionen vor. Das bedeutet, dass der Regelsatz, die ermäßigten Sätze und der Nullsatz für alle betreffenden Transaktionen gelten.

Schwellenwert für die USt.-Registrierung

Neben dem litauischen USt.-Gesetz liefern offizielle Stellungnahmen und Leitlinien der Staatlichen Steuerinspektion die nötigen Informationen zum USt.-Schwellenwert in Litauen.

Der Schwellenwert für die USt.-Registrierung inländischer Steuerpflichtiger – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – ist auf 45.000 EUR innerhalb der letzten 12 Monate festgelegt. Übersteigt zudem der Wert der aus einem anderen EU-Land erworbenen Waren im vorangegangenen Kalenderjahr 14.000 EUR, müssen sich inländische Steuerpflichtige in Litauen für die USt. registrieren. Für ausländische Steuerpflichtige, die dort steuerbare Tätigkeiten ausüben, gibt es hingegen keinen USt.-Schwellenwert in Litauen.

Als EU-Mitgliedstaat hat Litauen die EU-weiten Regeln zum USt.-Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen umgesetzt, der auf 10.000 EUR festgelegt ist. Nach denselben EU-Regeln gibt es für Nicht-EU-Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen keinen Registrierungsschwellenwert.

Zudem hat Litauen die EU-Regeln zur USt.-Sonderregelung für KMU in nationales Recht umgesetzt. Nach der EU-KMU-USt.-Regelung müssen sich KMU aus anderen EU-Ländern nicht in Litauen für die USt. registrieren, sofern ihr lokaler Umsatz den litauischen USt.-Schwellenwert von 45.000 EUR nicht übersteigt und ihr EU-Gesamtumsatz unter 100.000 EUR bleibt. Ebenso können litauische KMU eine USt.-Registrierung in anderen EU-Ländern vermeiden, solange sie unter den jeweiligen lokalen USt.-Schwellenwerten und der EU-weiten Umsatzgrenze von 100.000 EUR bleiben.

Arten steuerbarer Tätigkeiten in Litauen

Nach den litauischen USt.-Vorschriften gilt jede juristische oder natürliche Person, die selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, als Steuerpflichtiger. Zweck und Ergebnis einer solchen wirtschaftlichen Tätigkeit sind für die Einstufung als Steuerpflichtiger nicht ausschlaggebend. Umfassen diese Tätigkeiten die entgeltliche Lieferung von Waren oder Dienstleistungen in Litauen, den Empfang von Reverse-Charge-Leistungen durch einen Steuerpflichtigen in Litauen oder die Ausfuhr bzw. Einfuhr von Waren, gelten sie als steuerbare Tätigkeiten für USt.-Zwecke.

USt.-Registrierungsverfahren

Das USt.-Registrierungsverfahren in Litauen ist für inländische und ausländische Steuerpflichtige ähnlich. Es gibt jedoch Unterschiede bei den erforderlichen Unterlagen für den USt.-Antrag, insbesondere für Antragsteller, die Nicht-EU-Steuerpflichtige sind.

USt.-Registrierung in Litauen für inländische Unternehmen

Inländische Unternehmen müssen ihren USt.-Registrierungsantrag als Steuerpflichtige elektronisch über das Regierungsportal Mano VMI einreichen. Neben dem Ausfüllen und Einreichen des Online-USt.-Registrierungsformulars müssen Antragsteller bestimmte Unterlagen einreichen und bestimmte Angaben machen. Ist der Antrag vollständig, entscheidet die Staatliche Steuerinspektion mit dem Formular FR0618 über die Registrierung des Antragstellers für USt.-Zwecke. Die Entscheidung ergeht in der Regel innerhalb von drei Werktagen.

USt.-Registrierung in Litauen für ausländische Unternehmen

Ausländische Steuerpflichtige wie Unternehmen müssen ihre USt.-Registrierungsanträge über das Onlineportal Mano VMI bei der litauischen Staatlichen Steuerinspektion einreichen. Um die USt.-Registrierung abzuschließen, müssen sich ausländische Unternehmen jedoch zunächst durch Einreichung des Formulars FR0227 im Steuerpflichtigenregister registrieren.

Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag müssen Unterlagen wie eine Registrierungsbescheinigung aus dem Ausland und eine Originalausfertigung der von der ausländischen Person erteilten Vollmacht zusammen mit ihrer Übersetzung ins Litauische mit dem Antrag eingereicht werden.

Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Fiskalvertreter bestellen, um das USt.-Registrierungsverfahren abzuschließen. Daher ist die notariell beglaubigte Vollmacht der ausländischen Unternehmen ein weiteres Dokument, das bei der Staatlichen Steuerinspektion einzureichen ist. Das Registrierungsverfahren ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen abgeschlossen, sofern der Antrag und alle eingereichten Unterlagen in Ordnung sind.

USt.-Erklärungen in Litauen

Nach dem USt.-Gesetz Litauens gibt es vier Arten von USt.-Erklärungen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich. Für Unternehmen gilt grundsätzlich die Regel, eine monatliche USt.-Erklärung bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats einzureichen. In einigen Fällen kann eine vierteljährliche Erklärung zugelassen werden. Für USt.-registrierte Privatpersonen ist eine halbjährliche USt.-Erklärung erforderlich. Jährliche USt.-Erklärungen sind erforderlich, wenn die abziehbare Vorsteuer am Ende des Kalenderjahres zu berichtigen ist.

Sanktionen bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Steuerpflichtige, die die Regeln zur USt.-Registrierung und -Meldung nicht einhalten, können mit Sanktionen belegt werden. Stellt beispielsweise eine Staatliche Steuerinspektion fest, dass ein Steuerpflichtiger den berechneten fälligen USt.-Betrag ungerechtfertigt verringert hat, wird zusätzlich zur Zahlung der zusätzlich fälligen USt. eine Sanktion von 20 bis 100 % der zusätzlich fälligen USt. verhängt.

USt.-Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Damit eine Dienstleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung (ESS) im Sinne der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Dienstleistungen müssen über das Internet oder ähnliche digitale Netze und automatisiert erbracht werden. Das bedeutet, dass Dienstleistungen, die stark auf menschlichem Zutun beruhen und über andere als digitale Kanäle erbracht werden, nicht als ESS gelten können.

Für ESS werden jedoch häufig andere Begriffe verwendet, was bei Steuerpflichtigen zu Verwirrung führt. Diese Begriffe sind digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen und haben dieselbe Bedeutung wie ESS. Litauen hat die EU-Regeln zu ESS in sein nationales Recht umgesetzt, um sich an die EU-weiten Vorgaben der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und der Durchführungsverordnungen anzugleichen.

Steuerbarkeitsregeln für ESS:

Die Reform von 2021, mit der das E-Commerce-Paket umgesetzt wurde, hat die Steuerbarkeitsregeln für ESS erheblich beeinflusst. Die neu geschaffenen Regeln veränderten die Rahmenbedingungen für Diensteanbieter und trugen zur weiteren Vereinheitlichung und Entwicklung des EU-Binnenmarkts bei.

Nach der E-Commerce-Reform von 2021 werden für B2B-ESS allgemeine Regeln zur Bestimmung des Leistungsorts herangezogen. Bei der B2C-Erbringung von ESS ist das Bestimmungslandprinzip entscheidend, wonach der Standort des Kunden den Leistungsort bestimmt.

Zudem legte das Reformpaket den Schwellenwert von 10.000 EUR als maßgeblich für die Steuerbarkeitsregeln bei Fernverkäufen von Waren und ESS fest. Anbieter, deren Jahresumsatz unter diesem Schwellenwert liegt, dürfen die USt.-Sätze ihres Heimatlands anwenden. Anbieter, deren Umsatz den festgelegten Schwellenwert übersteigt, müssen dagegen die USt.-Sätze nach dem Bestimmungslandprinzip anwenden, also z. B. den USt.-Satz in Litauen.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Litauen auf ESS?

Der litauische USt.-Satz für ESS beträgt 21 %.

E-Commerce-Regeln

Ziel des E-Commerce-Reformpakets 2021 war es, die durch die Ausweitung und Entwicklung der digitalen Wirtschaft entstandenen Herausforderungen zu bewältigen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vereinfachte das USt.-Meldesystem für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen.

Eine der bedeutendsten Änderungen war die Abschaffung des Schwellenwerts von 22 EUR und die Einführung des Schwellenwerts von 150 EUR für geringwertige Waren, die in Einzelsendungen aus Drittländern oder -gebieten – auch als Nicht-EU-Länder bekannt – eingeführt werden.

Deemed-Supplier-Regeln, die Betreiber digitaler Plattformen bei Erfüllung bestimmter Kriterien für die Erhebung und Abführung der USt. haftbar machen und die USt.-Verantwortung von den zugrunde liegenden Anbietern oder tatsächlichen Verkäufern auf sie verlagern.

Darüber hinaus war eine der auffälligsten Änderungen die Erweiterung des Mini-One-Stop-Shop-Systems (MOSS) von 2015. Die Aktualisierung der Regeln für die bestehenden Unions- und Nicht-Unionsregelungen machte die USt.-Meldung für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen deutlich einfacher, und durch das Hinzufügen weiterer Regelungen wurde MOSS zu einem One-Stop-Shop-System (OSS).

Mit der E-Commerce-Reform von 2021 wurde der Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt und damit der OSS geschaffen, der aus drei Regelungen besteht:

  • Unionsregelung,
  • Nicht-Unionsregelung,
  • Einfuhrregelung.

USt.-Meldung in der EU

USt.-registrierte Steuerpflichtige müssen eine zusammenfassende Meldung – auch als EC Sales List bekannt – und eine Intrastat-Meldung abgeben.

EC Sales List

Die EC Sales List (ESL) ist eine Steuererklärung mit Informationen zu innergemeinschaftlichen Transaktionen zwischen USt.-registrierten Unternehmen in der EU. Die ESLs werden monatlich bis zum 25. des Folgemonats eingereicht.

Intrastat

Eine Intrastat-Meldung ist eine statistische Meldung mit Informationen zu Waren, die von USt.-registrierten Steuerpflichtigen in verschiedenen EU-Ländern geliefert werden. Damit die Intrastat-Meldung für Steuerpflichtige in Litauen verpflichtend wird, müssen ihre Versendungen in ein anderes EU-Land 400.000 EUR oder ihre Eingänge aus anderen EU-Ländern 600.000 EUR übersteigen.

Übersteigen die Versendungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat jedoch 10 Millionen EUR oder der Wert der Eingänge 7 Millionen EUR, ist eine detailliertere Intrastat-Meldung erforderlich.

Digitale Meldung

In Litauen gelten für USt.-registrierte Unternehmen Regeln zur E-Rechnung und zusätzliche digitale Meldepflichten.

Inländische Unternehmen

Seit 2017 gelten für alle inländischen Unternehmen, die Transaktionen mit dem Staat tätigen, verpflichtende B2G-E-Rechnungsregeln. Die B2G-E-Rechnungen werden über das Regierungsportal SABIS eingereicht und verarbeitet.

Neben der verpflichtenden B2G-E-Rechnung wurde 2016 das System i.SAF für die elektronische Einreichung monatlicher Meldungen eingeführt, die alle Transaktionen umfassen – etwa B2B, B2G und B2C sowie inländische, innergemeinschaftliche und Drittlandstransaktionen.

Dieses System wurde später in das Smart Tax Administration System – allgemein als i.MAS bezeichnet – integriert, das den Verwaltungsaufwand verringern und die Effizienz in Steuerangelegenheiten verbessern soll. i.MAS umfasst das SAF-System für die monatliche Meldung von Informationen zu ausgestellten und erhaltenen Rechnungen sowie das SAF-T-System für elektronische Steuerprüfungsdateien, die der Staatlichen Steuerinspektion im Prüfungsverfahren zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nicht ansässige Unternehmen

Für nicht ansässige Unternehmen gelten dieselben digitalen Meldepflichten wie für inländische Unternehmen. Die einzige Ausnahme gilt für nicht ansässige USt.-Unternehmen, die in Litauen für innergemeinschaftliche Erwerbe USt.-registriert sind und keine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben.