Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von gebrauchten Gegenständen für wohltätige Zwecke in Chile
Die chilenische Steuerbehörde, allgemein als SII bezeichnet, hat Leitlinien dazu veröffentlicht, wie und wann die Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Gebrauchtwaren durch gemeinnützige Einrichtungen gilt, die ausschließlich aus erhaltenen Spenden stammen. In den Leitlinien wird festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Steuervergünstigung gewährt wird. Ziel dieser Mehrwertsteuerregelungen ist es, gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, die ihre Aktivitäten durch den Weiterverkauf gespendeter Gegenstände wie Kleidung, Möbel, Haushaltsgeräte oder anderer Gebrauchtwaren finanzieren oder aufrechterhalten.
Mehrwertsteuerregelungen für gemeinnützige Organisationen
Wie vom SII erläutert, sind gemeinnützige Einrichtungen, die als Wohltätigkeitsorganisationen anerkannt sind, von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie gebrauchte bewegliche Sachgüter verkaufen, sofern diese Güter ausschließlich aus erhaltenen Spenden stammen. Es ist zu beachten, dass mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit dieser Steuervorteil gilt.
Erstens muss die Transaktion nach den Mehrwertsteuerregeln rechtlich als Verkauf gelten. Zweitens müssen die verkauften Waren gebrauchte, materielle und bewegliche Güter sein. Drittens müssen diese Waren vollständig aus Spenden stammen, die die Organisation erhalten hat. Viertens muss der Verkäufer eine gemeinnützige Einrichtung sein, die als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. Schließlich muss die Organisation vorab in einem speziellen, vom chilenischen SII eingerichteten Register eingetragen sein.
Was die Registrierung betrifft, so heißt es in der Anweisung eindeutig, dass die SII befugt ist, das Registrierungsverfahren durch einen offiziellen Beschluss zu regeln. Dennoch kann die Mehrwertsteuerbefreiung nicht ohne die vorherige Eintragung der Organisationen in dieses spezielle Register gewährt werden. Folglich kann eine nicht registrierte Organisation nicht von dieser Maßnahme profitieren, selbst wenn alle anderen wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Organisationen, die in Chile gemeinnützige Arbeit leisten, sollten die Anweisungen der SII genauer prüfen, da diese eine detaillierte Auflistung aller für die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung festgelegten Bedingungen enthalten. Darüber hinaus wies die SII darauf hin, dass die Befreiung am 1. März 2026 in Kraft trat und auch dann Anwendung finden kann, wenn die gespendeten Waren vor diesem Datum eingegangen sind. Mit anderen Worten: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Erhalts der Spende, sondern der Zeitpunkt des Verkaufs, sofern alle festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Quelle: Chilenische Steuerbehörde (SII)
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