2025 bringt zahlreiche Neuerungen für das polnische USt.-System – von neuen USt.-Erklärungen bis hin zu Vorarbeiten für die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Polen, bekannt als KSeF. Zwar wurden die Entwürfe und Gesetze bereits 2024 vorgeschlagen und verabschiedet, doch die Wirkung tritt 2025 und für einige Anforderungen 2026 ein.

Änderungen der USt.-Gesetzgebung

Die Änderungen des USt.-Gesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, folgen Änderungen der EU-Richtlinie 2022/542 zu den Regeln der Steuerbarkeit für den Ort der Dienstleistungserbringung, insbesondere für kulturelle, künstlerische, sportliche, bildungsbezogene und unterhaltungsbezogene Leistungen.

Zusätzlich hat die polnische Regierung das USt.-Gesetz gemäß der EU-Richtlinie 2020/285 zur Sonderregelung für Kleinunternehmer geändert. Ab dem 1. Januar 2025 können in einem anderen EU-Land ansässige Kleinunternehmer eine USt.-Befreiung geltend machen, wenn ihr EU-weiter Jahresumsatz unter EUR 100,000 liegt. Inländische Unternehmen mit einem Umsatz unter PLN 200,000 können eine USt.-Befreiung für inländische Leistungen in Anspruch nehmen.

Ab April 2025 werden neue USt.-Erklärungen erforderlich: VAT-8, genutzt von aktiven USt.-registrierten Steuerpflichtigen und juristischen Personen, die nach bestimmten USt.-Vorschriften nicht als Steuerpflichtige gelten. Zudem wird das USt.-Erklärungsformular VAT-9M eingeführt, das von Steuerpflichtigen genutzt wird, die nicht zur Abgabe anderer USt.-Erklärungen verpflichtet sind und Einfuhren sowie Erwerbe von Waren und Dienstleistungen tätigen.

Zusätzlich zu diesen Änderungen bei den USt.-Erklärungsformularen wurde die Anwendung des ermäßigten USt.-Satzes von 8% auf bestimmte Waren für die landwirtschaftliche Produktion bereits bis zum 31. März 2025 verlängert. Ab dem 1. April 2025 soll diese befristete Maßnahme jedoch dauerhaft werden, und der USt.-Satz von 8% gilt weiterhin für Waren wie Bodenverbesserer, Wachstumsförderer und mikrobielle Düngemittel.

Schließlich werden die verpflichtenden B2B-E-Rechnungsanforderungen unter KSeF 2026 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres 2025 sollen jedoch alle Probleme gelöst werden, die zur Verschiebung der KSeF-Einführung geführt haben, damit das System 2026 einsatzbereit ist.

Fazit

Polen nimmt bedeutende Änderungen und Verbesserungen an seiner USt.-Gesetzgebung und seinen Meldeanforderungen vor und richtet sich damit an den EU-USt.-Regeln aus. Während die Umsetzung bestimmter Pflichten von der Regierung und ihrer Fähigkeit zur Problemlösung abhängt, müssen sich Unternehmen auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. Zudem sollten Unternehmen, die den verpflichtenden E-Rechnungsregeln unterliegen, die Entwicklung verfolgen und sich auf die KSeF-Einführung vorbereiten.

Quelle: KPMG, MDDP, Infor