Am 1. Januar 2025 sind neue Mehrwertsteuerregeln zum Ort der Leistung für den virtuellen Zugang von Endverbrauchern zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen, Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen in Kraft getreten. Vier Monate nach Jahresbeginn 2025 hat die portugiesische Steuer- und Zollbehörde Leitlinien zu den anwendbaren Regeln im Rahmen der Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von 2022 veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
Mit dem Rundschreiben Nr. 25064 vom 27. März 2025 hat die portugiesische Steuer- und Zollbehörde Änderungen an den Regeln zum Ort der Leistung für Mehrwertsteuerzwecke umgesetzt, die Dienstleistungen betreffen, welche den virtuellen Zugang zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen, Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen ermöglichen.
Die allgemeine Regel für die Erbringung solcher Dienstleistungen, einschließlich Nebenleistungen, ist bei Leistungen an steuerpflichtige Personen – also bei B2B-Transaktionen – der Ort, an dem der Käufer oder Verbraucher ansässig ist. Der Standort des Käufers bestimmt sich anhand von Angaben wie dem Sitz des Unternehmens, der festen Niederlassung oder dem Wohnsitz. Dieselben allgemeinen Regeln gelten für B2C-Transaktionen, wenn der Käufer oder Verbraucher eine nicht steuerpflichtige Person ist; in diesem Fall gilt der Standort oder Wohnsitz des Verbrauchers als Ort der Leistung.
Zu den Nebenleistungen zählen Leistungen, die unmittelbar mit dem Zugang zur Veranstaltung zusammenhängen, selbst wenn sie den Teilnehmern der betreffenden Veranstaltungen gesondert gegen Entgelt erbracht werden. Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf gelten jedoch nicht als Nebenleistungen und sind von der allgemeinen Regel ausgenommen.
Neben der Erläuterung der allgemeinen Regeln enthalten die Leitlinien eine Tabelle, die das Verständnis dafür erleichtert, wie die Besteuerungsregeln je nach Art der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort und dem Standort des Verbrauchers anzuwenden sind.
Fazit
Die Mehrwertsteuerregeln zum Ort der Leistung für virtuelle Veranstaltungen wurden auf EU-Ebene unter dem Einfluss der EuGH-Urteile in den Rechtssachen C‑568/17 zwischen der niederländischen Steuerbehörde und L.W. Geelen (Rechtssache Geelen) und C-532/22 zwischen dem rumänischen Unternehmen Westside Unicat und der rumänischen Steuerbehörde geändert.
Vor Portugal hatten bereits mehrere andere EU-Länder ihre nationalen Mehrwertsteuervorschriften angepasst und Leitlinien oder Erläuterungen zu den betreffenden Regeln bereitgestellt.
Quelle: Portuguese Tax and Customs Authority, VATabout - EU - Introduction of New Taxability Rules for Virtual Events, VATabout - ECJ Case C-532/22

