Am 18. Juni 2024 veröffentlichte das rumänische Finanzministerium (Ministry of Finance, MoF) eine Pressemitteilung, in der es bedeutende Änderungen der Steuervorschriften des Landes ankündigte. Diese Änderungen werden den Kampf gegen die Steuerhinterziehung verstärken und die Genauigkeit und Effizienz der Steuererhebung verbessern.

Das Finanzministerium schlägt Änderungen und Ergänzungen durch einen Entwurf eines normativen Rechtsakts vor, um das nationale System RO e-Invoice, fiskalische elektronische Registriereinrichtungen sowie den Ausschluss von Verbrauchsteuern aus dem Verfahren zur Umstrukturierung von Haushaltsverpflichtungen zu verwalten und umzusetzen.

Änderungen am nationalen System RO e-Invoice

Auf Grundlage der neuen Rechtsvorschriften können Unternehmen das System RO e-Invoice ab dem 1. Juli 2024 für B2C-Transaktionen nutzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen jedoch alle Unternehmen, die Verbraucherrechnungen ausstellen, diese über das System RO e-Invoice melden.

Vereine, Stiftungen und einzelne Landwirte, die die Sonderregelung für Landwirte anwenden, werden bis zum 30. Juni 2025 vorübergehend von der Nutzung des Systems RO e-Invoice befreit, um sich an das System anzupassen. Sie können sich dafür entscheiden, das System bereits vor diesem Datum zu nutzen; ab dem 1. Juli 2025 wird es für all diese Kategorien verpflichtend.

Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerbezogene Rechnungen ausstellen, sowie Einrichtungen wie diplomatische Missionen oder konsularische Vertretungen, andere internationale Organisationen und die Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten sind von der verpflichtenden Nutzung des Systems RO e-Invoice ausgenommen. Diese Einrichtungen können sich jedoch dafür entscheiden, das elektronische Rechnungsstellungssystem zu nutzen, wenn sie dies wünschen.

Ferner können die Begünstigten, sofern sie die Rechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung/Erbringung bezahlt werden, nicht innerhalb der festgelegten Frist über das nationale System RO e-Invoice erhalten, die zuständigen Steuerbehörden benachrichtigen.

Wie Minister Marcel Boloș erläuterte, stehen diese Änderungen auch im Einklang mit der laufenden Diskussion auf EU-Ebene über die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf Grundlage des europäischen Standards sowohl für B2B- als auch für B2C-Transaktionen.

Fazit

Da immer mehr Länder weltweit die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen einführen und die EU sich um den weiteren Aufbau eines digitalen Echtzeit-Meldesystems auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung bemüht, erscheinen die vom rumänischen Finanzministerium vorgeschlagenen Änderungen als logischer Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus stellen diese Maßnahmen einen bedeutenden Teil der Digitalisierungsbemühungen der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) dar.

Quelle: The Romanian Ministry of Finance