Das schwedische Steuergericht hat einen Vorbescheid erlassen, der die USt.-Regeln für Abonnementgebühren zum Zugang zu einer Plattform mit Live- und On-Demand-Trainingsleistungen erläutert. Das Unternehmen, das die Abonnementleistungen anbietet, hatte die Frage aufgeworfen, ob diese Leistungen einem ermäßigten USt.-Satz unterliegen.

Hintergrund des Falls und Entscheidung

Das Unternehmen, das um Klärung der USt.-Regeln ersuchte, bietet einen abonnementbasierten monatlichen Zugang zu einer Trainingsplattform mit Live- und On-Demand-Training. Mit Internetzugang können Nutzer über Mobiltelefone, Tablets oder einen beliebigen Computer bzw. ein ähnliches Gerät auf die Plattform und die Trainingseinheiten zugreifen.

Live-Trainingseinheiten finden in Echtzeit auf Grundlage des vom Unternehmen bereitgestellten Zeitplans statt. Neben den Trainingseinheiten, die ausschließlich zahlenden Monatsmitgliedern zur Verfügung stehen, sind einige Einheiten im Rahmen eines Testzeitraums auch für neue Plattformnutzer verfügbar.

Die On-Demand-Einheiten sind in mehrere Kategorien unterteilt, und Nutzer können jederzeit auf sie zugreifen – auch offline, sofern sie in der Anwendung gespeichert sind.

Das Unternehmen war der Ansicht, dass diese Leistungen dem ermäßigten USt.-Satz von 6 % unterliegen, da dieser Satz für sportliche Aktivitäten in Form von körperlichem Training gilt. Zudem erklärte das Unternehmen, dass die von ihm in digitaler Form erbrachten Trainingsleistungen jenen in Sport- und Gymnastikeinrichtungen gleichzustellen seien. Letztlich hätten die Kunden in beiden Fällen dasselbe Erlebnis und führten dieselben Übungen aus.

Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, einschließlich der einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), teilte das Steuergericht diese Auffassung nicht. Es kam vielmehr zu dem Schluss, dass der USt.-Regelsatz von 25 % gilt.

Wie in der Entscheidung ausgeführt, war die zentrale Frage, welcher USt.-Satz für das Streaming von Live- und On-Demand-Trainingseinheiten gilt. Letztlich kam das Steuergericht zu dem Schluss, dass das On-Demand-Streaming den Kern des Geschäfts des Unternehmens bildet, während das Live-Streaming nur einen kleinen Teil ausmacht. Die Bestimmung der Mehrwertsteuerrichtlinie zu einem ermäßigten Steuersatz kann daher nicht auf die Abonnementleistung angewendet werden.

Fazit

Die Klarstellung des Steuergerichts gibt Einblick, wie das Gericht die nationalen und EU-weiten USt.-Vorschriften anhand der konkreten Umstände des Falls analysiert und auslegt. Obwohl das Unternehmen Trainingseinheiten anbietet, die jenen in gewöhnlichen Fitnessstudios ähneln, betrachtet das Steuergericht dies aus einem anderen Blickwinkel.

Der Kernpunkt war das Hauptgeschäft des Unternehmens und welche USt.-Regeln und -Sätze auf diese vorherrschende Geschäftstätigkeit anzuwenden sind.

Quelle: Schwedisches Steuergericht – 40-24/I