Das slowakische Finanzministerium hat eine umfassende Änderung des Umsatzsteuergesetzes angekündigt. Ziel der jüngsten Umsatzsteuerreform ist es, ein moderneres Umsatzsteuersystem zu schaffen und die Compliance einfacher, gerechter und besser auf die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft, praktische Erfahrungen sowie jüngste EU-Vorschriften abzustimmen.

Wichtigste vorgeschlagene Änderungen

Eine der zentralen Neuerungen ist die Erweiterung des Systems der einheitlichen Registrierung, des sogenannten One-Stop-Shop (OSS), um weitere Arten grenzüberschreitender Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU. Aus praktischer Sicht verringert diese Änderung den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, da steuerpflichtige Personen den Großteil ihrer Umsatzsteuerpflichten über eine einzige Registrierung in ihrem Heimatland verwalten können.

Darüber hinaus sollen die vorgeschlagenen Umsatzsteueränderungen für ausgewogenere Bedingungen in der digitalen Plattformökonomie sorgen, vor allem im Taxi- und im Kurzzeitvermietungssektor. Die Reform des Umsatzsteuersystems adressiert das Ungleichgewicht in der steuerlichen Behandlung zwischen traditionellen Dienstleistern – etwa im Taxigewerbe und bei der Kurzzeitvermietung – und Anbietern, die ihre Dienstleistungen über digitale Plattformen erbringen, indem sie sicherstellt, dass vergleichbare Dienstleistungen einheitlicheren Umsatzsteuerregeln unterliegen, und fördert so den fairen Wettbewerb.

Zudem werden neue Regeln die umsatzsteuerliche Behandlung der Verbringung eigener Waren eines Unternehmens über EU-Grenzen hinweg vereinfachen. Sobald sie in Kraft sind, ermöglichen die neuen Regeln Unternehmern, die ihre eigenen Waren zu Geschäftszwecken in ein anderes EU-Land verbringen, die Nutzung einer besonderen vereinfachten Regelung, die sowohl den administrativen als auch den finanziellen Aufwand verringert.

Die Änderungen erleichtern zudem die Anforderungen an die E-Rechnung, indem sie während eines Übergangszeitraums die Pflicht der Unternehmen aufheben, Daten aus Rechnungen zu melden, die sie von inländischen Kunden erhalten. Ein wesentlicher Teil der vorgeschlagenen Änderungen konzentriert sich zudem auf die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Missbrauch des Steuersystems. Als Lösung für den zunehmend verbreiteten Missbrauch der Umsatzsteuerregistrierung zu spekulativen oder betrügerischen Zwecken schlug das Ministerium vor, die Gründe zu erweitern, aus denen die Steuerbehörden eine Umsatzsteuerregistrierung widerrufen können.

Fazit

Mit diesen Änderungen zeigt die slowakische Regierung, dass sie nicht nur an der Umsetzung EU-weiter Vorschriften arbeitet, sondern auch weitere Schritte unternimmt, um dem zunehmenden Umsatzsteuerbetrug und dem Missbrauch steuerlicher Vorschriften zu begegnen. Die Arbeit steht jedoch noch am Anfang, und eine weitere Überwachung ist erforderlich, um die Compliance sicherzustellen.

Quelle: Ministry of Finance of the Slovak Republic