Die Hauptabteilung des Staatlichen Steuerdienstes in Kyjiw hat wichtige VAT-Regeln für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher in der Ukraine klargestellt. Die Bekanntmachung der Abteilung enthält Informationen dazu, wann eine Registrierung erforderlich ist, welche Unterlagen einzureichen sind, sowie Kontaktdaten der zuständigen Steuerverwaltung.

Wichtige VAT-Anforderungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen

In ihrer Bekanntmachung wies die Abteilung darauf hin, dass die Ukraine von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen verlangt, sich für VAT zu registrieren, sobald ihre jährlichen Verkäufe an lokale Verbraucher den Gegenwert von 1 Mio. UAH (etwa 19.500 EUR) übersteigen. Diese Schwelle wird anhand des offiziellen UAH-Wechselkurses berechnet, den die Nationalbank der Ukraine zu Beginn des betreffenden Jahres festlegt.

Da die Registrierung auf dem Transaktionsvolumen des Vorjahres beruht, müssen nicht ansässige Unternehmen, die die Schwelle überschreiten, das VAT-Registrierungsformular Nr. 1-RON bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Nicht ansässige Unternehmen, die die VAT-Registrierungsschwelle nicht überschritten haben, können sich dennoch freiwillig für VAT registrieren, indem sie einen Antrag mindestens 10 Kalendertage vor Beginn des Steuerzeitraums einreichen, ab dem das Unternehmen seine VAT-Registrierung wirksam werden lassen möchte.

Zusätzlich zur Einreichung des erforderlichen Registrierungsformulars müssen nicht ansässige Unternehmen auch Nachweise über das eigens dafür vorgesehene Online-Portal unter Verwendung einer elektronischen Identifizierung beim Staatlichen Steuerdienst der Ukraine einreichen. Zu den für den Abschluss des VAT-Registrierungsverfahrens erforderlichen Nachweisen gehören eine Kopie eines Auszugs aus dem betreffenden Handelsregister sowie ein Dokument, das die Zuteilung einer Identifikationsnummer bestätigt, sofern diese Information im Auszug nicht enthalten ist.

Wichtigste Erkenntnisse

Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die in der Ukraine tätig sind, müssen Mechanismen entwickeln, um festzustellen, ob sich ihre Kunden in diesem Land befinden und ob sie die VAT-Registrierungsschwelle überschritten haben. Wichtig ist, dass nicht ansässige Unternehmen bei der Berechnung der Schwelle den offiziellen UAH-Wechselkurs berücksichtigen müssen.