Ein interessanter Fall zu Beschneiungsdiensten vor Ort und zur Anwendung der Sales and Use Tax ereignete sich in Kalifornien. Der Fall betrifft ein auswärtiges, also nicht in Kalifornien ansässiges Unternehmen, die Snowmagic, Inc., das Kunden in Kalifornien Beschneiungsdienste anbietet, sowie dessen Einspruch gegen die Entscheidung des California Department of Tax and Fee Administration (CDTFA), mit der eine Pflicht zur Zahlung der fälligen Steuer nebst Zinsen auferlegt wurde.
Als zuständige Behörde erließ das California Office of Tax Appeals (OTA) eine Stellungnahme zu Snowmagics Antrag auf erneute Verhandlung.
Hintergrund des Falls und Entscheidung des OTA
Um das Thema vollständig zu verstehen, muss man wissen, wie Snowmagic seine Dienste erbringt. Snowmagic erzeugt Schnee vor Ort, indem es seine Beschneiungsanlagen an die Wasserversorgung der Kunden anschließt. Dieses gefrorene Wasser wird anschließend als Eiskristalle oder Schnee auf dem Grundstück der Kunden verteilt und schafft so eine schneebedeckte Fläche, die die Kunden oder andere nutzen können.
Darüber hinaus ist Snowmagic dafür verantwortlich, die schneebedeckte Umgebung je nach Bedarf der Kunden über Tage, Wochen oder Monate zu betreuen und instand zu halten. Sobald die Kunden den Schnee nicht mehr benötigen, werden alle Anlagen abgebaut und alles – einschließlich des verbliebenen Schnees – vom Grundstück des Kunden entfernt.
Im Jahr 2018 stellte das CDTFA Snowmagic einen Bescheid über fällige Sales Tax für in Kalifornien von Januar 2012 bis Dezember 2015 erbrachte Leistungen in Höhe von USD 119,479 zu, zuzüglich Zinsen und eines Säumniszuschlags wegen unterlassener Abgabe von 10 % in Höhe von USD 11,947.90.
Snowmagic legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein und machte geltend, dass – anders als vom CDTFA angenommen – kein steuerbarer Verkauf körperlicher Gegenstände vorliege. In seinem Einspruch ergänzte Snowmagic, man berechne nicht den Schnee, sondern lediglich die nicht steuerbare Leistung, schneebedeckte Flächen herzustellen und zu unterhalten.
Nach Prüfung aller Aussagen, Beweise und früheren Fälle sah das OTA keine Grundlage für eine erneute Verhandlung und wies Snowmagics Einspruch zurück.
Fazit
Die Stellungnahme des OTA liefert eine wertvolle Auslegung der Sales-Tax-Regeln in Kalifornien – dazu, was als Verkauf körperlicher Gegenstände gilt und was eine Dienstleistung darstellt. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie in bestimmten Situationen kleine Details die Anwendung der Sales-Tax-Regeln beeinflussen können und dass Unternehmen, die in den gesamten USA tätig sind, die unterschiedlichen Vorschriften und Auslegungen einzelner Bestimmungen kennen müssen.
Wichtig ist jedoch, dass diese Stellungnahme des OTA nicht präjudiziell ist, also nur für diesen Fall gilt und ähnliche Fälle möglicherweise nicht beeinflusst.
Quelle: Deloitte, Office of Tax Appeals Opinion

