Nach Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen der Umsatzsteuervorschriften unterzeichnete der Präsident Usbekistans ein Dekret, mit dem ein neues Paket von Steuerreformen für Kleinunternehmen eingeführt wird. Diese Maßnahmen sollen das Wachstum von über 600,000 Kleinunternehmen unterstützen, indem sie ein transparenteres und effizienteres steuerliches Umfeld schaffen. Sie sollen durch eine Verbreiterung der Steuerbasis mittels besserer Compliance und Transparenz zusätzliche Haushaltseinnahmen von jährlich UZS 2 Billionen (rund USD 167 Millionen) erbringen.
Neue Umsatzsteuerregeln für Kleinunternehmen
Eine der zentralen Fragen, die mit den vorgeschlagenen Änderungen angegangen werden, ist der Schwellenwert für den Wechsel vom vereinfachten Steuerregime zum allgemeinen Regime, der derzeit bei UZS 1 Milliarde (rund USD 78,000) liegt und zuletzt 2019 aktualisiert wurde. Da Preise und Umsätze seither deutlich gestiegen sind, gilt dieser niedrige Schwellenwert als Anreiz für schädliche Praktiken wie das Untererfassen von Einkünften, die künstliche Aufspaltung von Unternehmen oder das Vermeiden der Belegausgabe.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wollen den Schwellenwert mit Wirkung zum 1. Juni 2025 auf UZS 5 Milliarden (rund USD 390,000) anheben. Damit könnten mehr Unternehmen länger im vereinfachten Regime bleiben. Darüber hinaus zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf bestimmte Branchen ab – darunter Gastronomie, Handel und Dienstleistungen – und führen ein optionales vereinfachtes Umsatzsteuersystem ein, bei dem Unternehmen zwischen einem Umsatzsteuersatz von 6% mit Befreiung von der Einkommensteuer und der Fortführung des allgemeinen Steuerregimes wählen können.
Darüber hinaus soll die Steuerreform die Umsatzsteuerverwaltung verbessern, indem automatische Umsatzsteuererstattungen für Steuerpflichtige mit geringem Risiko eingeführt, die Aussetzung von Umsatzsteuer-Registrierungsbescheinigungen abgeschafft, die zwingenden auslösenden Tatbestände für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr überdacht und die Bankprozesse der Unternehmen automatisiert werden. Bemerkenswert ist, dass 2025 77% der Steuerpflichtigen ihre Umsatzsteuer fehlerhaft meldeten, was die Dringlichkeit dieser Reformen verdeutlicht.
Zudem sind weitere Erleichterungen für das Gastgewerbe und den Einzelhandel geplant, darunter vereinfachte Regeln für den Verkauf von Alkohol und Tabak bei Barzahlungen sowie gelockerte Bedingungen für Umsatzsteuererstattungen im Zusammenhang mit den Anforderungen an bargeldlose Zahlungen.
Fazit
Nach dem unterzeichneten Dekret treten die meisten neuen Regeln am 1. Juni 2026 in Kraft. Mehrere Maßnahmen werden jedoch am 1. Januar 2027, 1. Januar 2028 und 1. Januar 2030 wirksam. Steuerpflichtige sollten das Präsidialdekret daher sorgfältig prüfen, um zu verstehen, wie die reformierten Umsatzsteuerregeln auf ihre konkrete Situation anzuwenden sind, und entsprechend planen.
Quelle: Präsident der Republik Usbekistan, Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan

