In den vergangenen zwei Jahren hat Aserbaidschan seine Umsatzsteuerregeln für ausländische E-Commerce-Plattformen deutlich überarbeitet, um die Einhaltung der nationalen Umsatzsteuervorschriften sicherzustellen und zusätzliche Einnahmen für den Staatshaushalt zu erzielen. Neben der Einführung neuer USt-Regeln für den E-Commerce gebietsfremder Anbieter kündigte die Regierung an, ihre Umsatzsteuerregeln für digitale Dienstleistungen im Jahr 2026 auszuweiten.
Wichtige Änderungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen
Zwar hatte die Regierung zuvor angekündigt, dass gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen ab dem 23. August 2026 der obligatorischen USt-Registrierung in Aserbaidschan unterliegen, doch die Umsetzung dieser Pflichten wurde geringfügig verschoben. Der neue Stichtag ist der 1. September 2026. Damit müssen sich gebietsfremde Unternehmen, die Verbrauchern in Aserbaidschan digitale Dienstleistungen anbieten, ab dem 1. September für die Umsatzsteuer registrieren, sobald ihre Umsätze USD 10,000 übersteigen.
Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten des Schwellenwerts abgeschlossen sein. Nach der Registrierung müssen diese Anbieter den regulären aserbaidschanischen Umsatzsteuersatz von 18% auf ihre B2C-Leistungen im Bereich digitaler Dienstleistungen erheben. Die Verschiebung verschafft nur ein kurzes Zeitfenster – Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit daher jetzt nutzen, um ihre Compliance abzuschließen.
Die neuen Regeln gelten parallel zu den bereits bestehenden Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung in Aserbaidschan. Gebietsfremde Unternehmen, die im Land tätig sind, müssen E-Rechnungen für die betreffenden Waren, Dienstleistungen und Werkleistungen ausstellen. Diese müssen über zertifizierte Systeme mit digitaler Signatur wie Asan İmza sowie über die elektronischen Systeme des staatlichen Steuerdienstes erstellt werden. Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen daher nicht nur die Anforderungen an USt-Registrierung und -Erhebung genau beachten, sondern auch die Richtigkeit und Konsistenz ihrer elektronischen Aufzeichnungen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die zum 1. September in Kraft tretenden neuen USt-Anforderungen betreffen sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen. Für aserbaidschanische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen von ausländischen Anbietern beziehen, gewinnt die Prüfung an Bedeutung, ob ein gebietsfremder Anbieter ordnungsgemäß für die Umsatzsteuer registriert ist, und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung anzuwenden. Ausländische Anbieter wiederum – insbesondere solche, die in mehreren Rechtsräumen tätig sind – sehen sich nun mit einem weiteren Land konfrontiert, in dem sie die Umsatzsteuerregeln und -anforderungen erfüllen müssen.

