In einem vor einigen Monaten veröffentlichten Mehrwertsteuer-Beitrag haben wir die vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und ihre Auswirkungen auf digitale Plattformen erläutert. Nun hat der Schweizer Bundesrat diese Änderungen in Kraft gesetzt und den Schweizer Mehrwertsteuerrahmen näher an moderne Entwicklungen herangeführt sowie besser auf die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft ausgerichtet.

Wie erwartet treten die Änderungen am 1. Januar 2025 in Kraft.

Wichtige Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Zu den verabschiedeten Mehrwertsteueränderungen gehört die Vereinfachung der steuerlichen Pflichten für Steuerpflichtige, die nach der Saldosteuersatzmethode registriert sind. Dazu zählt der Wegfall der Pflicht zur Erfassung der Vorsteuer, was für KMU eine administrative Entlastung bedeuten dürfte.

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Definition digitaler Plattformen und ihre Pflicht, die Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wodurch sie in die Position eines fiktiven Leistungserbringers (deemed supplier) rücken. Alle digitalen Plattformen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen müssen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (SFTA) auf deren Verlangen sämtliche mehrwertsteuerrelevanten Informationen bereitstellen.

Zudem wurden die Regeln zum Leistungsort für Fernleistungen wie Online-Schulungen geändert, sodass diese künftig am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. Darüber hinaus wurden auch die Regeln zum Leistungsort für vor Ort erbrachte kulturelle, künstlerische, bildende, wissenschaftliche, sportliche und unterhaltende Leistungen geändert. Nach den neuen Vorschriften gilt bei diesen Leistungen der Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht wird, als Leistungsort.

Auch der Leistungsort für Leistungen von Reisebüros und ähnliche Leistungen desselben Reisebüros hat sich geändert. Nun liegt der Leistungsort dort, wo die das Reisebüro betreibende Person ihren Sitz oder eine feste Niederlassung, ihren Wohnsitz oder den Ort hat, von dem aus die Tätigkeit ausgeübt wird.

Darüber hinaus umfassen die verabschiedeten Mehrwertsteueränderungen eine Liste mehrwertsteuerbefreiter medizinischer und bildender Leistungen.

Fazit

Es war klar, dass die zuvor vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet würden und Änderungen am Schweizer Mehrwertsteuerrahmen unvermeidlich waren. Alle in der Schweiz tätigen digitalen Plattformen hatten genügend Zeit, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und festzustellen, ob sie betroffen sind.

Nachdem nun jedoch feststeht, dass die neuen Regeln ab 2025 gelten, müssen digitale Plattformen und andere betroffene Parteien, die sich nicht vorbereitet und die notwendigen Änderungen nicht vorgenommen haben, Anpassungen vornehmen, um die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten.

Quelle: The Federal Council of Switzerland, VATabout